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Zusatzinfo 14
Erstellt: 01.02.2003


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Deutschland im Umgang mit Roma und Sinti nicht EU-tauglich / neu erschienen: 'Bundesdeutsche Fluechtlingspolitik und ihre toedlichen Folgen' / Berlin fordert neue Abschreckungsmaßnahmen gegen Fluechtlinge

1. Im Umgang mit Roma und Sinti ist Deutschland nicht EU-tauglich
http://ftp.osi.hu/euaccession/2002_m_germany.pdf

2. neu erschienen: "Bundesdeutsche Flüchtlingspolitik und ihre tödlichen Folgen" - 10 Jahre im Rückblick (1993-2002) - 10. aktualisierte Auflage online ab Februar unter
http://www.berlinet.de/ari/titel.htm

3. Berlin fordert neue Abschreckungsmaßnahmen - bundesweite Umverteilung geduldeter und "bescheinigter" Flüchtlinge ?
http://www.proasyl.de/texte/mappe/2003/74/11.pdf


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Frankfurter Rundschau 24.01.2003


IM UMGANG MIT ROMA UND SINTI IST DEUTSCHLAND NICHT EU-TAUGLICH

Stiftung fordert von der Bundesrepublik, mehr für die Verbesserung der Lebenslage von Minderheiten zu tun


Deutschland tut zu wenig, um die Diskriminierung von Roma und Sinti zu stoppen. Zu diesem Ergebnis kommt das unabhängige Budapester Open-Society-Institute. Die Bundesrepublik würde deshalb nach Auffassung der Forscher nicht die Kriterien erfüllen, die die Europäische Union (EU) den Beitrittsländern auferlegt hat.

Von Pitt von Bebenburg


BERLIN, 24. Januar. Roma und Sinti sehen sich in Deutschland verbreiteten Vorurteilen und Diskriminierungen ausgesetzt. Sie würden bei der Bildung, der Arbeitssuche und der Wohnungssuche benachteiligt, konstatiert das Open-Society- Institute in seinem Bericht "Die Lage der Sinti und Roma in Deutschland"
http://ftp.osi.hu/euaccession/2002_m_germany.pdf
bzw.
http://ftp.osi.hu/euaccession/2002_m_germany.zip
der am Freitag in Berlin vorgestellt wurde. Die Bundesrepublik müsse solche Benachteiligungen mit einem Antidiskriminierungsgesetz verbieten und zugleich Institutionen schaffen, die sich um eine Verbesserung der Lebenslage dieser Minderheit bemühen, befinden die Autoren. Sie erhöhen damit den Druck auf die rot-grüne Regierung, das schon lange geplante, aber zwischen den Ministerien umstrittene Gesetz gegen Diskriminierung vorzulegen. Deutschland hat sich auf EU-Ebene verpflichtet, bis zum Juli dieses Jahres ein solches Paragrafenwerk zu verabschieden.

Das Open-Society-Institute gehört zu den Stiftungen des US-Milliardärs George Soros und hat seinen Sitz in Budapest, der Geburtsstadt von Soros. Der Bericht über Deutschland ist Teil eines groß angelegten Projekts, in dem der Minderheitenschutz in allen zehn EU-Beitrittsstaaten und in fünf EU-Mitgliedsländern untersucht wird. Der Schutz der Minderheiten gehört zu den "Kopenhagener Kriterien" der Europäischen Union, nach denen sie über die Aufnahme von Beitrittskandidaten entscheidet. "Was die Minderheitenrechte betrifft, erfüllt Deutschland die Kopenhagener Kriterien nicht", sagte Instituts-Mitarbeiterin Alphia Abdikeeva.

Kinder von Roma und Sinti seien "ernsthaft benachteiligt, was den Zugang zu Bildung und Ausbildung betrifft", notiert der Report. Eine ausgeprägte Feindlichkeit gegenüber dieser Gruppe ("Antiziganismus") sei auf dem Arbeitsmarkt festzustellen. Zudem lebten die Menschen unter "oftmals ausgrenzenden und unzureichenden Wohnbedingungen". Da es an Statistiken in diesem Bereich mangele, stützen sich die Forscher auf Angaben von Zusammenschlüssen der Roma und Sinti sowie auf Umfrageergebnisse und Fallbeispiele.

So wird ein Bochumer Gericht zitiert, das über den Anspruch einer Sinti-Familie auf einen Mietvertrag entscheiden sollte: "Diese ethnische Gruppe ist traditionell vornehmlich rastlos und (. . .) ist eindeutig nicht repräsentativ für den durchschnittlich geeigneten Mieter", heißt es im Urteil.

Die Gruppe der Roma und Sinti zählt zu den staatlich anerkannten Minderheiten in Deutschland - neben Dänen, Friesen und Sorben. Ihre Kultur wird aber nach den Beobachtungen der Forscher nur "unzulänglich" gefördert. So habe Schleswig-Holstein 1998 etwa 85 000 Euro zur Unterstützung der Roma und Sinti aufgewendet, aber 26 Millionen Euro für die dänische Minderheit.

Das sei pro Kopf der Minoritätengruppe mehr als 40-mal so viel.

Das Open-Society-Institute stellte heraus, dass "eine aktive Politik für die Sicherung von Chancengleichheit in der Praxis" notwendig sei. Tatsächlich gebe es aber keine staatliche Institution, die sich mit der Diskriminierung befasse und an die sich Roma-Organisationen zur Förderung von Projekten wenden könnten. Betroffene würden an Ausländerbeauftragte verwiesen - auch wenn es um die Benachteiligung deutscher Staatsbürger gehe.

[ document info ]
http://www.fr-aktuell.de/uebersicht/alle_dossiers/politik_inland/welche_auslaender_wollen_die_deutschen/?cnt=98684
Copyright © Frankfurter Rundschau 2003
Dokument erstellt am 24.01.2003 um 18:17:17 Uhr
Erscheinungsdatum 25.01.2003


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NEU ERSCHIENEN: "BUNDESDEUTSCHE FLÜCHTLINGSPOLITIK UND IHRE TÖDLICHEN FOLGEN" - 10 JAHRE IM RÜCKBLICK (1993-2002) - 10. AKTUALISIERTE AUFLAGE



ANTIRASSISTISCHE  INITIATIVE  E.V.
ANTIRASSISTISCHES  TELEFON
ZAG  REDAKTION
Yorckstr.59  10965 Berlin  -  Fon   030 - 785 72 81  -  Fax  030 - 786 99 84
ari-berlin@gmx.de
http://www.berlinet.de/ari
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Berlin, 29.1.2003


!!!!  NEU ERSCHIENEN  !!!!
10. aktualisierte Auflage der Dokumentation

"Bundesdeutsche Flüchtlingspolitik und ihre tödlichen Folgen "
10 Jahre im Rückblick  -  1993  bis  2002  -

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Die Zahl der Flüchtlinge, die in der Bundesrepublik Asyl beantragten, war 2002 mit 71.127 die niedrigste seit 1987. Zugleich ist die Anerkennungsquote für politisches Asyl von 1,8 Prozent die niedrigste denn je. Das "Kleine Asyl" (Abschiebeschutz aus politischen oder humanitären Gründen) erhielten nur noch 3,2 Prozent der AntragstellerInnen. Diese "erfreuliche Entwicklung" (Bundesinnenminister Schily) ist das Ergebnis der immer restriktiver umgesetzten Asylgesetze zum einen und der geschlossenen Grenzen des Landes zum anderen. Der 10-Jahres-Rückblick der vorliegenden Dokumentation, in der über 3000 Einzelschicksale beschrieben werden, macht deutlich, daß die Chance, in der BRD Schutz und Sicherheit zu finden gegen Null läuft. Die Lebensbedingungen für Flüchtlinge sind heute brutaler denn je.


DIE  DOKUMENTATION  UMFASST  DEN  ZEITRAUM  DER  LETZTEN  10 JAHRE:
VOM  1.1.1993  BIS  31.12.2002.


137 Flüchtlinge starben auf dem Wege in die Bundesrepublik Deutschland oder an den Grenzen,

davon allein 106 an den deutschen Ost-Grenzen*,

389 Flüchtlinge erlitten beim Grenzübertritt Verletzungen, davon 229 an den deutschen Ost-Grenzen*,

111 Flüchtlinge töteten sich angesichts ihrer drohenden Abschiebung oder starben bei dem Versuch,  vor der Abschiebung zu fliehen; davon 45 Menschen in Abschiebehaft,

385 Flüchtlinge haben sich aus Angst vor der Abschiebung oder aus Protest gegen die drohende Abschiebung (Risiko-Hungerstreiks) selbst verletzt oder versuchten, sich umzubringen; davon  befanden sich 243 Menschen in Abschiebehaft,

5 Flüchtlinge starben während der Abschiebung und

206 Flüchtlinge wurden durch Zwangsmaßnahmen oder Mißhandlungen während der Abschiebung verletzt,

18 Flüchtlinge kamen nach der Abschiebung in ihrem Herkunftsland zu Tode und

mindestens 337 Flüchtlinge wurden im Herkunftsland von Polizei oder Militär mißhandelt und gefoltert,

44 Flüchtlinge verschwanden nach der Abschiebung spurlos,

10 Flüchtlinge starben bei abschiebe-unabhängigen Polizeimaßnahmen;

272  wurden durch Polizei oder Bewachungspersonal verletzt,

57 Menschen starben bei Bränden oder Anschlägen auf Flüchtlingsunterkünfte,

582 Flüchtlinge wurden z.T. erheblich verletzt,

11 Menschen starben durch rassistische Angriffe auf der Straße.


EIN FAZIT:

Durch staatliche Maßnahmen der BRD kamen 281 Flüchtlinge ums Leben - durch rassistische Übergriffe starben 68 Flüchtlinge.



Beispiel aus der Dokumentation:

ASYLANTRAG  ABGELEHNT  -  ABGESCHOBEN   -  ZUM TODE VERURTEILT

Der heute 37 Jahre alte Dozent der Ingenieurwissenschaften Professor Davinder Pal Singh Bhullar wurde am 18. Januar 1995 mit einer Lufthansa-Maschine nach Indien abgeschoben. Am Indira Ghandi International Airport in Neu Dehli erfolgte seine Übergabe durch Lufthansa-Personal an die indische Einwanderungsbehörde. Hier wurde er sofort festgenommen und kam in Untersuchungshaft.
 Herrn Bhullar wurde die Beteiligung an einem Bombenattentat vorgeworfen. Unter Folter entstand ein "Geständnis", das er später widerruft.

 Am 24. August 2001 wurde Davinder Pal Singh Bhullar allein aufgrund des erzwungenen "Geständnisses" zum Tode verurteilt. DIE ERGEBNISSE EINER LETZT- MÖGLICHEN REVISION UND EINES GNADENGESUCHES AN DEN PRÄSIDENTEN VOM 16. JANUAR 2003 WERDEN TÄGLICH ERWARTET. BEI NEGATIVER ENTSCHEIDUNG IST DAMIT ZU RECHNEN, DAß DIE HINRICHTUNG UNMITTELBAR NACH DEM URTEIL ERFOLGT.

 Davinder Pal Singh Bhullar war vor seiner Flucht aus Indien als Führungsmitglied der Khalistan-Liberation-Force und der Sikh Student Federation politisch aktiv. Ab 1983 war er mehrere Male von der Polizei festgenommen und zum Teil wochenlang mißhandelt worden. Als er 1994 erfuhr, daß sein Vater und sein Onkel umgebracht worden waren, beschloß er, nach Kanada zu fliehen.  Im Frankfurter Flughafen fielen seine gefälschten Papiere auf, und er wurde - diesmal von deutscher Polizei - festgenommen. Er beantragte Asyl, das abgelehnt wurde.

AM 6. OKTOBER 1997, KNAPP ZWEI JAHRE NACH DER ABSCHIEBUNG, STELLTE DAS FRANKFURTER VERWALTUNGSGERICHT RECHTSKRÄFTIG FEST, DAß DIE ABSCHIEBUNG VON DAVINDER PAL SINGH BHULLAR NICHT HÄTTE STATTFINDEN DÜRFEN, WEIL DROHENDE FOLTER UND TODESSTRAFE EINDEUTIG ABSCHIEBEHINDERNISSE DARSTELLEN.


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Die Dokumentation ist bei uns auf Papier (DIN A4 - 265 Seiten, Ringbindung) und demnächst auf CD-Rom erhältlich

zum Preis von 10,00 EUR (bei Versand: plus 1,60 EUR für Porto & Verpackung);

online ab Februar unter
http://www.berlinet.de/ari/titel.htm
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*   die Angaben für 2002 werden sich noch erhöhen, weil die offiziellen Zahlen des Bundesinnenministeriums noch nicht vorliegen

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BERLIN FORDERT BUNDESWEITE VERTEILUNG GEDULDETER UND "BESCHEINIGTER" FLÜCHTLINGE

Das Bundesland Berlin hat am 18.12.2002 in den Bundesrat einen Antrag zur Änderung des Ausländergesetzes (§ 56b AuslG ) eingebracht. Berlin will (wie zuvor auch NRW und Hamburg) eine Rechtsgrundlage zur "Verteilung" unerlaubt eingereister Ausländer, die keinen Asylantrag gestellt haben, erreichen. Bisher existiert eine solche Regelung nicht.
Die Betroffenen sollen keinen Anspruch darauf haben, in einem bestimmten Bundesland oder an einem bestimmten Ort wohnen zu dürfen. Bei diesem Vorschlag stehen vor allem die finanzpolitischen Erwägungen der Länder im Mittelpunkt. Die Bedürfnisse der Betroffenen finden kaum einen Niederschlag in dem Vorschlag. Dies spiegelt sich auch in der technokratischen Formulierungen wieder, die die Betroffenen als "verteilte Ausländern" bezeichnet - die Degradierung zu Objekten bürokratischer Verwaltungsabläufe könnte nicht treffender zum Ausdruck gebracht werden.

Offenbar ist der Antrag zwar mit Berlines Sozialsenatorin Knake-Werner (PDS), nicht jedoch mit deren Koalitionsfraktion der Berliner PDS abgestimmt (diese wurde vor Antragstellung im Bundesrat - entgegen der üblichen Praxis in Koalitionen - weder vom Koalitionspartner noch von der eigenen Sozialsenatorin informiert...)

download des Antrags
http://www.proasyl.de/texte/mappe/2003/74/11.pdf

Kritische Stellungnahme Georg Classen/Flüchtlingsrat Berlin zur zuvor auch schon von Hamburg und NRW geforderten Zwangsverteilung geduldeter Flüchtlinge    
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/verteilung.pdf




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Kontakt: Georg Classen - Divi Beineke