Infoseite Zuwanderungsgesetz und Anti-Terror-Gesetze
Zusatzinfo 15
Erstellt: 14.02.2003


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CDU-Verschaerfungsantraege zum Zuwanderungsgesetz im Wortlaut

Die heute vom Bundesrat zu beschließenden, von den CDU-Ländern
vorgelegten Verschärfungsanträge zum Zuwanderungsgesetz
(Bundesrats-Drucksache 22/1/03 vom 13.02.2003 - Empfehlungen der
Ausschüsse zum Zuwanderungsgesetz) stehen zum download bereit unter: 
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Bundesrat_ZuwG_Drs_22-1-03.pdf
(240 KB)

Diese Vorschläge sollen dann Gegenstand des "Vermittlungsverfahrens" werden. Sie würden zu einer umfassenden Verschärfung des Ausländerrechts gegenüber dem geltenden Recht führen.
 
Anbei nur wenige der 137 Verschärfungsanträge, ohne jeden Anspruch auf Vollständigkeit:

- Ziel ist die "Begrenzung der Zuwanderung"
- Leitlinie sind "nationale Interessen und nationale Identität"
- Streichung nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung als Asylgrund und Abschiebungshindernis
- Streichung Härtefallregelung
- bundesweite Verteilung geduldeter bzw. "bescheinigter" Flüchtlinge
- 1.500 EURO Visumsgebühr für Familiennachzug
- Senkung des Kindernachzugsalters auf 9 Jahre (einschließlich)
- Arbeitsverbot für nachgezogene Ehegatten, solange der Sprachkurs nicht abgeschlossen wurde
- eigenständiges Aufenthaltsrecht für sich (z.B. wg. Gewalt) trennende Ehepartner erst nach 4 (bisher 2) Jahren
- umfangreiche Verschärfung des Staatsangehörigkeitsrechts (Einbürgerung)
- Teilnahme am Sprachkurs "mit Erfolg" für Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis notwendig
- Streichung Zuwanderung im Auswahlverfahren
- ein Bruttomonatslohn Gebühr für zuwandernde Arbeitskräfte
- Röntgenuntersuchung zur Altersfeststellung Jugendlicher
- Anordnung zur sicherheitsbehördlicher Überwachung von Ausländern möglich, ggf. Einweisung in besondere Einrichtungen und Arbeitsverbot aus sicherheitsbehördlichen Gründen
- Zwingende Ausweisung bei Verurteilung zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe ab 2 Jahren (bisher: 3 Jahre)
- Zwingende Ausweisung bei Verurteilung wegen Fluchthilfe
- Versagung Aufenthaltserlaubnis bei Verdacht (neu) "extremistischer" (neu) oder terroristischer Bestrebungen
- Wiedereinführung der Duldung, die aber rechtlich nicht besser gestellt ist, als die bisher vorgesehene Bescheinigung (voraussichtlich mit zwingendem Arbeitsverbot - dieser Punkt ist aber noch umstritten)
- Beugehaft bis zu 18 Monate (zusätzliches ausländerrechtliches Instrument) - zusätzlich zur ebenfalls bis zu 18 Monate möglichen Abschiebehaft
- zur Erzwingung der zumutbaren und möglichen freiwilligen Ausreise Verbringungshaft bis zu 4 Wochen
- Leistungsumfang "Butterbrot und Fahrkarte" bei §1a AsylbLG, Einbeziehung von Flüchtlingen mit Abschiebeschutz nach § 25 Abs. 3 (EMRK u.a.) ins AsylbLG, Streichung § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (d.h. Kürzung, Sachleistungen, Gemeinschaftsunterkünfte, eingeschränkte med. Versorgung  zeitlich unbefristet auch über 3 Jahre hinaus).

Georg Classen
http://www.fluechtlingsrat-berlin.de


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Kontakt: Georg Classen - Divi Beineke