Infoseite Zuwanderungsgesetz und Anti-Terror-Gesetze
Zusatzinfo 20
Erstellt: 20.05.2003


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- 24.05. Muenchen Aktionstag 'Deutschland Lagerland'
- IMK Ergebnisse
- Oesterreich: Sozialhilfe fuer alle Asylbewerber


DEUTSCHLAND LAGERLAND
Demo / Infomarkt / KulturDult / Ausstellung / Party
am Samstag 24.Mai 2003 in München

Am 24.05.2003 findet die Demo Deutschland Lagerland von res publica, Bayerischem Flüchtlingsrat, Interkulturellem Forum, Karawane München und Münchner Flüchtlingsrat mit den zentralen Forderungen Abschiebelager abschaffen, Abschiebungen stoppen und Recht auf Bleiberecht in München statt. Mit ihr tragen wir einen großen, bunten, lauten Protest gegen die
Missachtung der Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen auf die Straßen Münchens.


Das aktuelle Programm:

10 Uhr Infomarkt , Karlsplatz/Stachus
12 Uhr Auftaktkundgebung , Karlsplatz/Stachus
13 Uhr Demonstration
16 Uhr Abschlußkundgebung , Nähe EineWeltHaus
17 Uhr KulturDult: On Stage , EineWeltHaus, Schwanthalerstr. 80
20 Uhr Ausstellung Deutschland Lagerland , Glockenbachwerkstatt, Blumenstr. 7
21 Uhr Out of Lagerland - Raggae Party , sunny red, Hansastr. 41

Infomaterial zur Demo kann bestellt werden bei: Bayerischer Flüchtlingsrat, Augsburger Str. 13, 80337 München. Tel: 089 - 76 22 34


Deutschland Lagerland

Flüchtlinge in Deutschland haben kaum mehr die Chance, ein menschenwürdiges Leben zu führen. Sie sind von der Gleichbehandlung aller Menschen und von einer eigenständigen Lebensplanung ausgenommen. Sie haben keine Möglichkeit, nach ihrer oft jahrelangen Flucht vor Verfolgung, Armut, Hunger oder fehlenden Lebensperspektiven zur Ruhe zu kommen.

Mit der Ankunft beginnt ihre Odyssee durch die bundesdeutschen Lager:
Die restriktive Flüchtlingspolitik zwingt sie über die "zentrale Anlaufstelle für Asylbewerber" in die "Gemeinschaftsunterkünfte". Diese Lager sind meist umzäunte Containerunterkünfte oder ehemalige Kasernen in den Außengebieten oder fernab der Städte, die die Insassen von der übrigen Bevölkerung isolieren. Rigide Hausordnungen, häufige Kontrollen und private Sicherheitsdienste begünstigen rassistische Übergriffe. Die Flüchtlinge fristen dort ihr Dasein, ohne Privatsphäre, auf engstem Raum (in der Regel vier Personen auf 15 m2), häufig ohne Kontakte nach außen, die ihnen bei Sprachproblemen oder zum Verständnis des deutschen Rechtssystems behilflich sein könnten. Gefangen in den Landkreisgrenzen, ohne Arbeitserlaubnis, versorgt mit Sachleistungen und einem minimalen Barbetrag von 40 Euro monatlich warten sie auf den Bescheid über ihren Asylantrag. Fällt er negativ aus, werden sie unverzüglich abgeschoben, mit einem eventuellen Zwischenstopp in der Abschiebehaft; genau in die Länder, aus denen sie schutzsuchend nach Deutschland geflohen sind.

Flüchtlinge, die nicht sofort abgeschoben werden können, weil z.B. die Herkunftsländer sie nicht "zurücknehmen" oder ihnen keine Papiere ausstellen wollen, befinden sich in einer teilweise über Jahre dauernden Situation der Ungewissheit und Perspektivlosigkeit. Für sie wurde das Instrument der Abschiebelager geschaffen, die im Behördenjargon zynisch "Ausreisezentren" genannt werden.


Abschiebelager abschaffen

"Ausreisezentren", die nicht umsonst auf den zweiten Platz des Unworts des Jahres 2002 gewählt wurden, geben den Ausländerbehörden die Möglichkeit, Flüchtlinge zur Ausreise zu zwingen, selbst wenn tatsächliche Abschiebehindernisse vorliegen. Wie das funktioniert, erklärt Lagerleiter Christoph Hammer (Abschiebelager Fürth): "Wenn man so will, dann kann man es als Zermürbetaktik bezeichnen". Und nach Aussagen des bayerischen Innenministers Günther Beckstein dienen die neuen Abschiebelager dazu, Panik unter den Flüchtlingen zu verbreiten. Selbst einige deutsche Gerichte sprechen im Zusammenhang mit Abschiebelagern von illegitimen Beugemaßnahmen, die mit der unverletzlichen Freiheit der Person nach Art. 2 GG nicht vereinbar sind.


Die Zermürbungsinstrumente im Abschiebelager Fürth:

- Beschränkung der Bewegungsfreiheit der Flüchtlinge auf das nahe Umfeld des Lagers
- Leben hinter Gittern
- regelmäßige Verhöre
- Bewachung und Kontrolle durch private Sicherheitsdienste
- Botschaftsvorführungen
- Entzug des Barbetrags (40,- Euro monatlich)
- striktes Arbeitsverbot
- tägliche Lebensmittelrationen zur Sicherstellung der Anwesenheit
- Zimmerdurchsuchungen
- Meldepflichten
- Anwesenheitskontrollen


Abschiebungen stoppen - Recht auf Bleiberecht

Das Ende der Hoffnungen von Flüchtlingen auf persönliche Freiheit und Sicherheit, auf eine Lebensperspektive frei von Verfolgung, Armut und Hunger ist die Abschiebung. Häufig werden Flüchtlinge in den frühen Morgenstunden in Abschiebehaft genommen, direkt zum nächsten Flughafen verfrachtet und abgeschoben, in aller Stille, in einer Nacht- und Nebelaktion. Im Falle von Widerstand geschieht dies mit Hilfe von speziellen Fesselungsgurten, Schutzhelmen und Beruhigungsmitteln. Wer sich zur Wehr setzt, muss mit brutaler Gewalt durch deutsche Bundesgrenzschutz-Beamte rechnen, die bereits mehrfach tödlich endete.
Familien werden dabei auseinandergerissen, Kinder, Ehemänner und Ehefrauen bleiben alleine zurück, erst später erfahren sie vom Schicksal ihrer Angehörigen.

Am 3. März 2003 wurden in einer gemeinsamen Großaktion von deutscher und französischer Polizei 55 Flüchtlinge aus dem Senegal und der Elfenbeinküste abgeschoben. Durch die unmenschliche Behandlung starb ein Senegalese, eine schwangere Frau erlitt einen Abgang (African Times).

In München laufen die Abschiebungen von TogoerInnen und ÄthiopierInnen auf vollen Touren. Alle abgelehnten Flüchtlinge werden durch das Kreisverwaltungsreferat in   Kollaboration mit den Botschaften einem wachsenden Druck ausgesetzt, Deutschland zu verlassen. Am 8. Februar traf es Frau Dikewu, die zwei Tage vor Ihrer Heirat abgeschoben und dabei vom Bundesgrenzschutz misshandelt wurde (Süddeutsche Zeitung).


Mit unserer Demonstration am 24. Mai 2003 tragen wir einen großen, bunten, lauten Protest gegen die Missachtung der Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen auf die Straßen Münchens. Denn die Rechte aller Menschen auf Freiheit, Gleichheit und auf ein selbstbestimmtes Leben in Würde lassen sich nicht erbetteln. Wir müssen sie gemeinsam erkämpfen!


Bilder und Videos vom 24.Mai 2003 (München)
http://lola.d-a-s-h.org/~rp/az/index.php?link=Demo030524/images/_images.htm
Hier finden Sie ab dem 24.5. nachmittags alle verfügbaren Bilddokumente
(Bilder wenn alles klappt auch Videos)


Aufruf zur Demo 24. Mai 2003
http://lola.d-a-s-h.org/~rp/az/index.php?link=Demo030524/Aufruf_030524.pdf
Deutschland Lagerland - Aufruf zur Demonstration gegen Abschiebung
Abschiebeknäste Abschiebelager in München
24. 5.2003, 10.00 Uhr, Stachus ...

30.000 Abschiebungen jedes Jahr. Hinter jeder verbirgt sich ein Schicksal. Die meisten Flüchtlinge die von der Abschiebung betroffen sind haben seit ihrer Flucht nach Deutschland in Unterkünften Containern Abschiebelagern und Abschiebehaft "gelebt". Die Abschiebung ist für sie das Ende jeder Hoffnung auf persönliche Freiheit und Sicherheit auf eine Lebensperspektive frei von Verfolgung Armut und Hunger. Deshalb:  
- Abschiebelager abschaffen!
- Abschiebungen stoppen!
- Recht auf Bleiberecht! ...


Flugblatt zur Demo am 24. Mai 2003
http://lola.d-a-s-h.org/~rp/az/index.php?link=Demo030524/Lagerland_Flugblatt.pdf

Flugblatt zur Demo (französisch)
http://lola.d-a-s-h.org/~rp/az/index.php?link=Demo030524/Flugblatt_Franz_sisch.pdf

Flugblatt zur Demo (englisch)
http://lola.d-a-s-h.org/~rp/az/index.php?link=Demo030524/Flugblatt_English.pdf



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172. Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK)

Beschlüsse der Frühjahrstagung 2003 in Erfurt
http://www.thueringen.de/de/tim


Die Innenminister und -senatoren der Länder haben unter Vorsitz des Thüringer Innenministers Andreas Trautvetter am 14. und 15. Mai 2003 in Erfurt ihre Frühjahrstagung durchgeführt. Zu den Teilnehmern der Konferenz gehörten der Bundesminister des Innern als regelmäßiger Gast der IMK, die Ressortchefs und Staatssekretäre sowie 160 Delegationsmitglieder aus den 16 Ländern. Über die aktuelle politische Lage diskutierte die Ministerrunde auch mit dem Vorsitzenden des Zentralrates der Juden in Deutschland, Paul Spiegel.

Schwerpunkte der Frühjahrskonferenz, bei der Thüringen erstmals den Vorsitz der IMK inne hat, bildeten Fragen der Rückführung von Flüchtlingen aus dem Irak, aus Afghanistan und dem Kosovo, der kommunalen Wasserwirtschaft, Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie Themen der inneren Sicherheit wie beispielsweise die Einführung des Digitalfunks für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS).

Mit den erreichten Ergebnissen der Frühjahrstagung zeigte sich der IMK-Vorsitzende Andreas Trautvetter zufrieden. Trautvetter erklärte zum Abschluss der Konferenz: "Wir haben heute in Erfurt effiziente Ergebnisse erzielt und viele wichtige Beschlüsse gefasst. Das macht diese Innenministerkonferenz erfolgreich."


Rückkehr irakischer Staatsangehöriger

Die Innenminister- und senatoren der Länder nehmen die Berichterstattung des Bundesministers des Innern über die aktuelle Lage im Irak zur Kenntnis. Die Innenminister und -senatoren der Länder und der Bundesminister des Innern sprechen sich dafür aus, dass irakischen Flüchtlingen möglichst vor Ort oder in Nachbarregionen geholfen wird, weil auf diese Weise mit den eingesetzten Mitteln eine raschere und effizientere Hilfe gewährleistet werden kann. Sieu nterstützen die Anstrengungen der Übergangsverwaltung und der internationalen Staatengemeinschaft zum Wiederaufbau des Irak und der Errichtung einer demokratischen staatlichen Ordnung. Sie rufen die in Deutschland lebenden irakischen Staatsangehörigen auf, sich daran aktiv zu beteiligen, indem sie ihr Wissen und Können den Menschen in ihrer Heimat zur Verfügung stellen. Bund und Länder prüfen, ob die freiwillige Rückkehr irakischer Staatsangehöriger nach den bestehenden Programmen verstärkt gefördert werden kann.
Die Innenminister und -senatoren der Länder stellen fest, dass angesichts der gegenwärtigen Lage im Irak und des Fehlens von Flugverbindungen eine zwangsweise Rückführunga usreisepflichtiger irakischer Staatsangehöriger derzeit noch nicht in Betracht kommt. Sie bitten den Bund, die Länder über die weitere Entwicklung der Lage zu unterrichten, damit die Ausländerreferenten des Bundes und der Länder rechtzeitig ein abgestimmtes Konzept zur Rückführung ausreisepflichtiger irakischer Staatsangehöriger vorlegen können, sobald eine zwangsweise Rückführung möglich ist.


Rückführung von Flüchtlingen Afghanistan

Die Innenminister und -senatoren der Länder und der Bundesminister des Innern nehmen von Bund und Ländern vorgelegten Bericht einschließlich der "Abgestimmten Grundsätze für die Rückführung von ausreisepflichtigen afghanischen Staatsangehörigen" zur Kenntnis. Sie verständigen sich in Übereinstimmung damit auf folgende Grundsätze für die Rückführung:
In Abhängigkeit von den Rückführungsmöglichkeiten sollen mit Vorrang zurückgeführt werden:

o Afghanische Staatsangehörige, die wegen einer im Bundesgebiet begangenen Straftat verurteilt wurden, wobei Geldstrafen von bis zu 50 Tagessätzen außer Betracht bleiben können,

o Personen, bei denen sonstige Hinweise für eine die innere Sicherheit gefährdende Betätigung bestehen, wenn die Sicherheitsbedenken von dem Betroffenen nicht innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist ausgeräumt werden. Von einem Klärungsbedarf ist insbesondere auszugehen, wenn es Anhaltspunkte für Kontakte zu extremistischen Organisationen gibt, insbesondere solche, die in den Verfassungsschutzberichten aufgeführt sind. Insoweit kann auch auf das Vorbringen im Asylverfahren abgestellt werden.

Im Übrigen können die Ausländerbehörden bei den Rückführungsentscheidungen als mögliche Gesichtspunkte berücksichtigen:

o die Dauer des bisherigen Aufenthaltes dahingehend, dass diejenigen, die zuletzt eingereist sind, wegen der im Vergleich zu anderen geringeren Eingliederung und Verfestigung des Aufenthaltes auch zuerst wieder zurückgeführt werden,

o der Familienstand mit der Maßgabe, dass alleinstehende Erwachsene, Ehepaare ohne Kinder und Erwachsene deren Kinder und/oder Ehepartner in Afghanistan leben, grundsätzlich vor Familien mit Kindern zurückgeführt werden,

o Arbeitslose und Empfänger von Sozialleistungen grundsätzlich vor berufstätigen Personen, die in einem bereits bestehenden Beschäftigungsverhältnis sind. Zukünftig beabsichtigte Beschäftigungsverhältnisse führen nicht zu einer Zurückstellung von Rückführungsmaßnahmen.

o die vorübergehende Aussetzung der Durchsetzung der Ausreiseverpflichtung bei Schülern und Auszubildenden im Einzelfall nach Ermessen, sofern sich der Schüler oder Auszubildende bereits im letzten Schul- bzw. Ausbildungsjahr befindet oder wenn ein sonstiges Schuljahr nur noch wenige Wochen dauert. Bei den Ermessenserwägungen ist zu berücksichtigen, ob der Lebensunterhalt des Ausländers gesichert ist.
Ein Anspruch anderer Familienmitglieder auf Duldung ihres Aufenthaltes kann hieraus nicht abgeleitet werden.

Über die Einleitung von Widerrufverfahren entscheidet das Bundesamt prioritär bei Straftätern und den Personen, zu denen die Ausländerbehörden dem Bundesamt das Vorliegen von Ausweisungsgründen oder - auch unter Zugrundelegung des eigenen Asylvorbringens - das Vorliegen nicht ausgeräumter Sicherheitsbedenken mitgeteilt haben. Den zur Rückkehr verpflichteten afghanischen Staatsangehörigen soll regelmäßig eine angemessene Frist eingeräumt werden, innerhalb derer sie ihre freiwillige Ausreise vorbereiten und ggf. unter Inanspruchnahme vorhandener Möglichkeiten der Rückkehrberatung, -förderung oder sonstiger rückkehrbegleitender Maßnahmen organisieren und durchführen können.
Die Innenminister und -senatoren der Länder und der Bundesminister des Innern entscheiden über den Zeitpunkt des Beginns der Rückführungen ausreisepflichtiger afghanischer Staatsangehöriger und den Zeitpunkt der Anwendung des Rückführungskonzepts, sobald die Lage vor Ort Rückführungen zulässt. Die Länder bringen ihre Erwartung zum Ausdruck, dass möglichst bald mit der Rückführung begonnen wird.


Rückführung von Minderheiten in das Kosovo

Die Innenministerkonferenz wiederholt, dass ein dauerhaftes Bleiberecht für die Minderheiten aus dem Kosovo ausgeschlossen ist. Die Innenminister und -senatoren von Bund und Ländern appellieren an die Betroffenen, freiwillig zurückzukehren. Die freiwillige Rückkehr hat Vorrang vor zwangsweisen Rückführungen und wird im Rahmen der bestehenden Rückkehrförderungsprogramme von Bund und Ländern unterstützt. Die IMK bittet das Bundesministerium des Innern, mit der Mission der Vereinten Nationen zur Übergangsverwaltung des Kosovo (UNMIK) rechtzeitig die Fortsetzung und Erweiterung der Rückführungsmöglichkeiten zu vereinbaren. Die Länder verlängern Duldungen von ausreisepflichtigen Minderheitenangehörigen nur noch so lange, bis im Einzelfall die Rückführung möglich ist.


Verweigerte Mitwirkung von Ausländern bei ärztlichen Begutachtungen im Zusammenhang mit Rückführungsmaßnahmen

Die IMK stellt fest, dass es allgemein geltenden Rechtsgrundsätzen entspricht, eine Weigerung des Betroffenen, bei der Feststellung relevanter Umstände, auf die er sich beruft, mitzuwirken, zu dessen Lasten zu werten. Dies gilt auch für ärztliche Untersuchungen zur Abklärung von Vollzugshindernissen im Rahmen ausländerrechtlicher Maßnahmen, insbesondere von Feststellungen zur (Flug-) Reisetauglichkeit bei Rückführungen ausreisepflichtiger Ausländer.
Mit Rücksicht auf die in Rede stehenden hohen Schutzgüter von Gesundheit und Leben und im Hinblick auf die aufgetretenen Vollzugsprobleme ist eine ausdrückliche gesetzliche Regelung erforderlich. Hinsichtlich der ärztlichen Untersuchungen bittet die IMK, eine länderoffene Arbeitsgruppe unter Leitung des Vorsitzlandes und unter Beteiligung des BMI bis zur nächsten IMK zu prüfen, ob bei fehlender Mitwirkungsbereitschaft, ggf. erst nach einem nochmaligen Hinweis auf die drohenden Rechtsfolgen und nicht bei evidenter Gefährdungslage, die Reisefähigkeit unterstellt werden kann.

(...)

Die nächste Innenministerkonferenz findet am 20. und 21.11.2003 in Jena statt.

Wortlaut der IMK-Beschlüsse im Internet

Den Wortlaut der freigegebenen Beschlüsse der 172. Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren werden voraussichtlich am Montag, dem 19.05.2003 auf den Internetseiten des Thüringer Innenministeriums verfügbar sein unter:
http://www.thueringen.de/de/tim


***

Presseaussendung der asylkoordination österreich zum Bundesbetreuungs-Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 25.04.2003
http://www.asyl.at/fakten_2/betr_2003_03.htm


Die jahrelange Praxis des Innenministeriums, AsylwerberInnen im laufenden Asylverfahren einfach gar nicht mit dem Allernotwendigsten zu unterstützen oder die staatliche Unterstützung ohne Anlaß einzustellen, wird nun endlich ein Ende haben müssen.

Dies ergibt sich aus der Entscheidung des Obersten Gerichtshof, der nun aufgrund der Klage des Evangelischen Flüchtlingsdienstes festgestellt hat, daß der Bund hilfsbedürftigen AsylwerberInnen die gesetzlich vorgesehenen Leistungen der Bundesbetreuung nicht verweigern hätte dürfen. Denn der Bund ist zur Einhaltung des Gleichbehandlungsgebots verpflichtet und muß daher diese Leistungen, sobald sie einmal zuerkannt wurde, allen AsylwerberInnen mit gleichen Voraussetzungen gewähren.

Das Innenministerium hatte im Prozeß die Ansicht vertreten, daß die afghanische Familie die dem Evangelischen Flüchtlingsdienst durch die Unterbringung im Notquartier entstandenen Kosten nicht einklagen könne, weil diese Kosten von der Hilfsorganisation übernommen worden seien und die Flüchtlinge deswegen nicht mehr hilfsbedürftig gewesen sei. Der OGH stellte dazu klar, daß der Bund sich seiner Verpflichtung nicht dadurch entziehen könne, daß er auf die Unterstützung durch Dritte zur Beseitigung oder Linderung einer akuten wirtschaftlichen Notlage von Asylwerbern spekuliere.

Die Folgen dieses Urteils sind noch nicht abschätzbar. Denn die Verjährungsfrist für Ansprüche beträgt 30 Jahre. Seit nunmehr 11 Jahren wurde Bundesbetreuung systematisch rund 70 Prozent aller AsylwerberInnen verweigert. Anfang März 2003 waren von den rund 32.500 AsylwerberInnen mit offenen Asylverfahren rund 26.000 AsylwerberInnen nicht durch die Bundesbetreuung versorgt. Aufgrund der im Oktober erlassenen Richtlinie des Innenministers sank der Anteil der bundesbetreuten AsylwerberInnen sogar auf 19 Prozent ab.

Als erste Maßnahme erwartet die asylkoordination österreich von Innenminster Strasser, daß die Bundesbetreuungsrichtlinie ab sofort nicht mehr angewandt wird und alle hilfsbedürftigen AsylwerberInnen dem Gesetz entsprechend versorgt werden.

"Existenzsicherung Jetzt" lautet das Motto der von zahlreichen Organisationen unterstützten Kampagne, die nächste Woche gestartet wird.

Wien, 25. April 2003

Anny Knapp
(Obfrau asylkoordination Österreich)


Aktenzeichen: OGH 1Ob272/02k vom 24.02.2003
Das Urteil im Volltext:
http://www.ris.bka.gv.at/jus
"JUS Texte" ankreuzen und Stichwort "Bundesbetreuung" eingeben




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Kontakt: Georg Classen - Divi Beineke