Infoseite Zuwanderungsgesetz und Anti-Terror-Gesetze
Zusatzinfo 21
Erstellt: 16.06.2003


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DIE BUNDESKONFERENZ DER AUSLÄNDER- UND INTEGRATIONSBEAUFTRAGTEN des Bundes, der Länder und Kommunen am 27./28. Mai 2003 in Augsburg erklärt zum Thema "Zuwanderungsgesetz":

Der Entwurf des Zuwanderungsgesetzes, der mittlerweile erneut vom Bundestag beschlossen wurde, stellt einen ersten Schritt hin zum notwendigen Umdenken im Umgang der deutschen Gesellschaft mit Flucht und Migration dar. Er enthält aber neben vielen positiven Veränderungen - z.B. der Erweiterung der Berechtigten für Integrationsangebote, der Anerkennung von nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung, der Einführung einer Härtefallregelung - eine Reihe von Verschärfungen gegenüber dem geltenden Recht. Insbesondere die Regelung des Kindernachzugsalters und die voraussichtliche Schlechterstellung einer großen Zahl von bisher geduldeten Menschen hatten Kirchen, Verbände und menschenrechtliche Organisationen zu kritischen Stellungnahmen veranlasst.

Die Bundeskonferenz ist in Sorge, dass im Rahmen des nunmehr anstehenden Vermittlungsverfahrens zwischen Bundesrat und Bundestag u.a. der menschenrechtliche Schutzstandard abgesenkt, der Familiennachzug noch weiter erschwert und die Aufenthaltsverfestigung eingeschränkt werden könnte.

Die Bundeskonferenz fordert deshalb die Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag und die Verantwortlichen in den Bundesländern auf, keinen Kompromiss zu vereinbaren, der

- die Zuwanderungsbegrenzung als vorrangige Zielbestimmung vorsieht,
- in Fällen des Familiennachzugs - auch bei Flüchtlingsfamilien - und der Aufenthaltsverfestigung von anerkannten Flüchtlingen die Aufenthaltsgewährung von der erfolgreichen Teilnahme an einem Integrationskurs abhängig macht,
- den Familiennachzug - auch zu anerkannten Flüchtlingen - über das im Zuwanderungsgesetzentwurf hinaus vorgesehene Maß einschränkt, z.B. durch die Einführung von Ehebestandszeiten oder die weitere Absenkung des Nachzugsalters,
- die Anerkennung von nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung preisgibt oder
- eine weitere Verschärfung des Asylbewerberleistungsgesetzes zur Folge hat.

Die Bundeskonferenz erinnert an ihren Beschluss vom 28./29.5.2002, wonach "der Erfolg des neuen Gesetzes mitentscheidend daran zu messen sein wird, wie viele aus dem Kreis der bisher Geduldeten einen rechtmäßigen Aufenthalt erhalten werden. Angesichts der Vielzahl der zu entscheidenden Fälle befürwortet die Bundeskonferenz insoweit eine klare und bundeseinheitliche Altfallregelung, die möglichst viele Fallgruppen eindeutig in einen rechtmäßigen Aufenthalt überführen sollte." Die Bundeskonferenz würde es begrüßen, wenn im Rahmen des Vermittlungsverfahrens eine solche Altfallregelung im Zuwanderungsgesetz verankert würde.




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Kontakt: Georg Classen - Divi Beineke