Infoseite Zuwanderungsgesetz und Anti-Terror-Gesetze
Zusatzinfo 27
Erstellt: 19.06.2004


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Zuwanderungsgesetzentwurf liegt im Wortlaut vor - Bleiberechtsregelung jetzt um so dringender - Kundgebung 20. Juni 9.30 Uhr Berlin Gendarmenmarkt

Nach einer ersten Analyse der jetzt im Wortlaut vorliegenden Einigung zum Zuwanderungsgesetz

Wortlaut Zuwanderungsgesetzentwurf Stand 17.06.04,
pdf-download, 600 KB
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/ZuwGE_170604.pdf
oder
http://www.dbein.bndlg.de/schily/docs/ZuwGE_170604.pdf


ist eine politische Entscheidung über eine Bleiberechtsregelung für langjährig hier lebende geduldete und asylsuchende Flüchtlinge nunmehr überfällig.

Der Zuwanderungsgesetzentwurf vom 17.06.2004 hält unverändert an der Praxis der Kettenduldungen fest (§ 60a), ermöglicht aber eine politische Entscheidung der Innenminister über eine Bleiberechtsregelung im Erlassweg (§ 23).

Der Zuwanderungsgesetzentwurf beinhaltet darüber hinaus umfangreiche Verschärfungen des gesamten Ausländer- und Asylrechts, vgl. dazu auch die beigefügte PE von PRO ASYL.

Die angeblichen neuen Möglichkeiten der Arbeitskräftezuwanderung und für Studierende sind im Laufe der Verhandlungen mit der CDU ebenfalls extrem restriktiv gefasst worden, so dass auch in diesem Bereich keinerlei Fortschritt mehr erkennbar ist.

anbei:

- PE Flüchtlingsrat Berlin vom 18.Juni 2004
Einigung über Zuwanderungsgesetz - Bleiberechtsregelung jetzt um so dringender
http://www.fluechtlingsrat-berlin.de/presseerklaerungen.php#175

- PE PRO ASYL vom 18. Juni 2004
Einigung zum Zuwanderungsgesetz - Etikettenschwindel wird Gesetz Grüne Politik nach dem Motto: Augen zu und durch
http://proasyl.de/presse04/jun18.htm

- PE Berliner Bündnis für Bleiberecht vom 16.Juni 2004
Gendarmenmarkt - Kundgebung fuer Bleiberecht Mo 21.06. ab 9.30 Uhr
http://www.fluechtlingsrat-berlin.de/presseerklaerungen.php#174

- PE Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen vom 16.Juni 2004
Protesthungerstreik auf dem Berliner Gendarmenmarkt vom 19. - 22.06.2004

Die Protestaktion der Flüchtlinge wurde teilweise verboten. So dürfen zwar Kommerzveranstalter für Konzerte den Gendarmenmarkt tagelang komplett absperren und mit Tribünen usw. bebauen, das Aufbauen von 2 Zelten für eine politische Demonstration wurde jedoch verboten...

mfg

Georg Classen
http://www.fluechtlingsrat-berlin.de

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PE Flüchtlingsrat Berlin vom 18.Juni 2004

Einigung über Zuwanderungsgesetz - Bleiberechtsregelung jetzt um so dringender


Die politische Einigung über ein Zuwanderungsgesetz am 17.Juni 2004 und der Internationale Tag des Flüchtlings am 20. Juni 2004 sind uns Anlass, über die nunmehr um so dringender gewordene politische Notwendigkeit einer Bleiberechtsregelung für langjährig hier lebende geduldete und
asylsuchende Flüchtlinge zu informieren.

Der Flüchtlingsrat Berlin ruft deshalb gemeinsam mit einer Gruppe engagierter Flüchtlingsjugendlicher, die seit Jahren in Berlin leben und hier aufgewachsen sind, und dennoch weiterhin von Abschiebung bedroht sind, zu Beginn des vierten Berliner "UNHCR-Symposiums zum Flüchtlingsschutz"
http://www.unhcr.de/unhcr.php/aid/940 auf zu einer

- Kundgebung am Montag, 21. Juni 2004 von 09.30 - 11.00 Uhr
- vor der Französischen Friedrichstadtkirche am Gendarmenmarkt, Berlin-Mitte

Vertreter/innen der Presse sind herzlich eingeladen, der Kundgebung beizuwohnen.

Wir fordern eine großzügige und wirksame Bleiberechtsregelung für bislang geduldete, asylsuchende und sonstige ausreisepflichtige MigrantInnen und Flüchtlinge:
- für Alleinstehende, die seit 5 Jahren in Deutschland leben,
- für Familien mit Kindern, die seit 3 Jahren in Deutschland leben,
- für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die seit 2 Jahren in Deutschland leben,
- für traumatisierte Flüchtlinge, und
- für Opfer rassistischer Angriffe.
Diese Flüchtlinge müssen endlich eine echte Chance zur Integration erhalten.

Eine Übergangsregelung für langjährig geduldete und asylsuchende Flüchtlinge, die das Recht auf Arbeit, Ausbildung, Deutschkurse und Wohnung beinhaltet, fehlt - anders als im Ausländergesetz 1990 (§ 100 AuslG) - im jetzt zwischen Regierung und Opposition vereinbarten Zuwanderungsgesetz.*)

Das neue Gesetz sieht für die ca. 20.000 in Berlin und 230.000 bundesweit mit einer "Duldung" lebende Flüchtlinge als Regelfall auch weiterhin die Kettenduldung vor (§ 60a), verbunden mit einem faktischem Arbeits- und Ausbildungsverbot, der Einweisung in Sammellager, der
Residenzpflicht und dem Ausschluss von jeglichen Integrationsmöglichkeiten. Die Voraussetzungen für den Übergang von der Duldung zur Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen (§§ 23a, 25) sind im neuen Recht teils noch restriktiver gefasst als bisher (§ 30 AuslG).**)

Das neue Gesetz beinhaltet in § 23 jedoch weiterhin die Möglichkeit von Bleiberechtserlassen (Altfallregelungen) für bestimmte Gruppen von Flüchtlingen, was allerdings eine entsprechende politische Leitentscheidung des Bundesinnenministers und der Länderinnenminister voraussetzt.

Die Forderungen nach einer Bleiberechtsregelung als Übergangsregelung zum Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes ist nunmehr umso dringender geworden. Sie wird in Berlin und bundesweit von einem breitem Bündnis aus Kirchen, Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften, Migrantenorganisationen und Flüchtlingsinitiativen getragen.


Berlin, 18. Juni 2004

für das Berliner Bündnis:
Flüchtlingsrat Berlin e.V.
Georgenkirchstrasse 69/70, 10249 Berlin
Tel.: 030/ 24344-5762, Fax: -5763
buero@fluechtlingsrat-berlin.de
http://www.fluechtlingsrat-berlin.de

*) download Wortlaut Zuwanderungsgesetzentwurf Stand 17.06.04, pdf, 550 KB
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/ZuwGE_170604.pdf

**) vgl. dazu ausführlich PRO ASYL, Stellungnahme vom 14.06.04 zu den Auswirkungen des Zuwanderungsgesetzes auf die Praxis der Kettenduldungen
http://proasyl.de/texte/2004/Kettenduldungen.htm


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PRO ASYL
PE vom 18. Juni 2004
Einigung zum Zuwanderungsgesetz
PRO ASYL: Etikettenschwindel wird Gesetz
Grüne Politik nach dem Motto: Augen zu und durch


Regierung und Opposition behaupten in quasi großkoalitionärer Eintracht, der Kompromiss zum Zuwanderungsgesetz habe eine historische Dimension. Epochale Bedeutung hat nach Auffassung von PRO ASYL lediglich die eitle Selbstfeier der Politiker zum Abschluss des mehrjährigen Polittheaters, an dessen Ende ein Gesetz präsentiert wird, das kaum eines der Versprechen der Vergangenheit einlöst. Den Vorhang zu - und die zentralen Fragen offen. Der Etikettenschwindel wird Gesetz.

Zuwanderung wird auch künftig kaum ermöglicht, es sei denn, man bringt als Unternehmer die erste Million mit und schafft zehn neue Arbeitsplätze oder findet als Studienabsolvent zeitnah einen Arbeitsplatz. Eine aus demographischen und ökonomischen Gründen wünschenswerteE inwanderungsmöglichkeit wird nicht eröffnet.

Nach Auffassung von PRO ASYL werden viele politische Absichtserklärungen   der Vergangenheit, nicht nur abgegeben von den Grünen, sondern auch von anderen Bundestagsparteien, durch das Gesetz nicht oder völlig unzureichend umgesetzt.

      * Entgegen aller Einigungspropaganda wird die Praxis der Kettenduldungen nicht abgeschafft. Eine Analyse der jetzt gefundenen Regelung durch PRO ASYL ergibt, dass die Voraussetzungen, um zu einem rechtmäßigen Aufenthalt zu kommen, im Vergleich zum geltenden Ausländerrecht teilweise sogar verschärft werden. Dies widerspricht einem Beschluss des Länderrates von Bündnis 90/Die Grünen vom 8. Mai 2004 sowie Beschlüssen verschiedener Gremien von SPD, Union und FDP. Eine Integration der langjährig Geduldeten findet jedenfalls nicht statt.

      * Die im Gesetz vorgesehene Härtefallregelung stellt den Bundesländern die Anwendung weitgehend frei. Die Zugangsvoraussetzungen sind problematisch. Der Öffentlichkeit wurde verschwiegen, dass die hochgelobte Regelung nach 5 Jahren ausläuft. Zu Recht hatten sich die Grünen dieser Befristung im Vermittlungsverfahren verweigert.

      * Das Gesetz enthält keine Altfallregelung. Selbst das von der Kohlregierung im Jahre 1990 verabschiedete Ausländergesetz enthielt eine solche. Im Unterschied zu anderen europäischen Staaten, die umfassende Novellierungen ihres Ausländerrechts mitB leiberechts-/Legalisierungsregelungen verbunden haben, verpasst das angeblich modernste Zuwanderungsrecht Europas die Chance, einen Schlussstrich unter die Vergangenheit zu ziehen.

      * Verschärfungen im Ausweisungsrecht und die Einführung von Sanktionsregelungen im Integrationsbereich verschärfen den repressiven Charakter des Gesetzes. Nicht Weltoffenheit ist die Botschaft des Gesetzes, sondern Kasernenhofmentalität.

      * Mit der Einführung sogenannter Ausreisezentren im neuen Gesetz wird sich ein makabrer Effekt ergeben: Unter einer rotgrünen Regierung werden vermutlich mehr Menschen als je zuvor in haftähnlichen Lebensumständen leben - oder gar, da eine Einschränkung des exzessiven deutschen Haftrechts gar nicht versucht wurde, in Haft.

      * In den letzten Verhandlungsrunden wurden auf fatale Weise Zuwanderungs- und Sicherheitsfragen vermengt. Ohne dass die Wirksamkeit der ersten beiden Antiterrorgesetzpakete überprüft worden wäre, setzt ein neuer Aktionismus der Gesetzesverschärfung ein. Bereits die jetzt verfügbaren Instrumentarien schneiden schwer in das rechtsstaatliche Gefüge ein.

      * Gegen den ursprünglichen Widerstand der Union sind die Regelungen zur Anerkennung von nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung als Asylgrund durchgesetzt worden. Die jetzt beschlossene nachholende Modernisierung folgt zwangsläufig einer EU-Richtlinie. Um diesen Fortschritt zu erreichen, hätte es eines Zuwanderungsgesetzes nicht bedurft.

Das dünne Ergebnis dieses gigantischen Gesetzgebungsverfahrens lässt sich auf die Formel bringen: Pseudomodernisierung in quasi großkoalitionärer Eintracht. Kaum ein Problem wird dauerhaft gelöst: Die Union wird wie angekündigt in Sicherheitsfragen auf Dauer nachkarten. Die deutsche Unternehmerschaft wird in neoliberaler Tradition auf eine weitere Öffnung für die Zuwanderung der Nützlichen" drängen. Die politisch geschwächte SPD kann einen Scheinsieg vorweisen, die Union das Begrenzungsgesetz, das sie wollte. Die Grünen pflegen den von den letzten Wahlergebnissen gebeutelten Koalitionspartner sorgsam: Augen zu und durch.

Für den Großteil der langjährig Geduldeten und für die meisten Flüchtlinge bietet das Gesetz wenig Perspektiven. Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist eine Bleiberechtsregelung nötiger denn je. Bereits anlässlich der nächsten Innenministerkonferenz in Kiel sind Anfang Juli die Innenminister der Länder am Zuge. Sie werden sich mit Flüchtlingsgruppen zu befassen haben, deren Abschiebung seit langem unmöglich oder auf absehbare Zeit unzumutbar ist. Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation im Kosovo, in Afghanistan, im Irak und in Tschetschenien werden sie sich zu entscheiden haben: Zwischen einer Fortführung der Politik des verschärften Ausreisedrucks und der Kettenduldungen auf der einen und einem Bekenntnis zu einer Integrationspolitik, die das Faktum des langjährigen Aufenthalts anerkennt, auf der anderen Seite. Einige Bundesländer wollen offenbar zumindest rudimentäre Bleiberechtsregelungen auf die Tagesordnung setzen.

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Berlin Gendarmenmarkt: Kundgebung fuer Bleiberecht Mo 21.06. ab 9.30 Uhr
Datum: Mittwoch, 16.Juni. @ 10:39:59 CEST
Thema: Presseerklärungen des FR Berlin

Aufruf des Berliner Bündnisses für eine Bleiberechtsregelung zur Kundgebung

TROMMELN FÜR EIN BLEIBERECHT
Für eine großzügige Bleiberechtsregelung für Flüchtlinge
Hier geblieben !
Bleiberecht statt Duldung.

- am 21. Juni 2004 von 09.30 - 11.00 Uhr
- vor der Französischen Friedrichstadtkirche am Gendarmenmarkt
Berlin-Mitte, U-Bahn Stadtmitte (U2) oder Französische Strasse (U6)

Der Internationale Tag des Flüchtlings am 20. Juni 2004 ist uns Anlass, die Teilnehmer/innen des Berliner Symposiums des UNHCR EU - Erweiterung und gemeinsames Schutzsystem" und die Öffentlichkeit über unsere Forderungen zu einer großzügigen Bleiberechtsregelung informieren. Hier langjährige lebende Flüchtlinge sollten eine Chance für ihre Integration erhalten.

Wir fordern eine unbürokratische und großzügige Bleiberechtsregelung für bisher hier geduldete, asylsuchende und sonstige ausreisepflichtige MigrantInnen und Flüchtlinge:
- für Alleinstehende, die seit 5 Jahren in Deutschland leben,
- für Familien mit Kindern, die seit 3 Jahren in Deutschland leben,
- für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die seit 2 Jahren in Deutschland leben,
- für traumatisierte Flüchtlinge, und
- für Opfer rassistischer Angriffe.

Wir nutzen außerdem die Kundgebung, um gegen die Gefahr der Errichtung von neuen Mauern gegenüber Flüchtlingen an den Außengrenzen der erweiterten Europäischen Union zu protestieren.
Vertreter/innen der Presse sind herzlich eingeladen, der Kundgebung beizuwohnen.

Für das Berliner Bündnis:
Flüchtlingsrat Berlin e.V.
Georgenkirchstrasse 69/70, 10249 Berlin
Tel.: 030/ 24344-5762, Fax: -5763
buero@fluechtlingsrat-berlin.de
http://www.fluechtlingsrat-berlin.de

Unterstützer:
Berliner Bündnis für eine Bleiberechtsregelung, Republikanischer Anwaltsverband, Verband der Initiativgruppen in der Ausländerarbeit Berlin-Brandenburg (VIA), Ausländerbeauftragter der Ev. Kirche in Berlin-Brandenburg, Kontakt- und Beratungsstelle für ausländische Flüchtlinge, Verein iranischer Flüchtlinge, Flüchtlingsrat Berlin, Flüchtlingsrat Brandenburg, ...

Hinweis: vom 19. - 22. Juni findet auf dem Gendarmenmakt in Berlin-Mitte ein Hungerstreik gegen Abschiebungen nach Togo und Kamerun gegen die Abschiebepraxis und die Verfolgung der togoischen und kamerunischen Exilopposition durch den deutschen Staat. Der Flüchtlingsrat Berlin unterstützt die Forderungen der hungerstreikenden Flüchtlinge.

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Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen
Sektion Nord / Koordinationskreis Hamburg                    
Tel: 0049-(0)40-431890-37 Fax -38
c/o Brigittenstrasse 5, 20359 Hamburg                                                               free2move@nadir.org,
http://www.thecaravan.org


Presseeinladung

Viertägiger Protesthungerstreik
auf dem Berliner Gendarmenmarkt vom 19. - 22.06.2004

- gegen die kriminelle Abschiebepraxis und die Verfolgung der togoischen und kamerunischen Exilopposition durch den deutschen Staat

Nach den eskalierenden Abschiebungen und den jüngsten Massenabschiebungen per Charterflug als europäisches Gemeinschaftsprojekt u. a. in die Kriegs- und Krisenregion Westafrika und insbesondere nach Togo in die Diktatur des Generals Eyadéma und nach Kamerun in das despotische Regime des Präsidenten Biya rufen togoische und kamerunische Exiloppositionelle zusammen mit der "Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen" einem viertägigen Dauerprotest auf. Wir werfen den deutschen Ministerien und den ihr untergeordneten Behörden massive Verletzungen der Flüchtlingsschutzkonventionen vor und fordern eine sofortigen und generellen Abschiebestopp nach Togo und Kamerun. Die deutschen Behörden haben durch ihre Asylentscheidungen und ihre Abschiebepraxis deutlich gemacht, daß kein Interesse besteht, die Gefährdung politischer Gegner und Gengnerinnen der dort herrschenden Systeme anzuerkennen. Ungeachet der Tatsachen, daß es zahlreiche Dokumentationen über Verhaftungen, Folter und Verfolgung abgeschobener AsylbewerberInnen gibt, daß dem Regime Eyadémas am 14. April 2004 ein umfassender Verpflichtungskatalog bezüglich Demokratie und Menschenrechte auferlegt wurde, der bereits jetzt schon durch das Regime verletzt wurde, weitet Deutschland in Kooperation mit weiteren europäischen Staaten die Verfolgung der togoischen und kamerunischen Exilopposition aus.

Mit dem Dauerprotest wollen wir den Forderungen nach Anerkennung unserer Rechte als Flüchtlinge Nachdruck verleihen. Mittels der Errichtung unseres Protestzeltlagers vor dem Tagungsort des "4. Berliner Symposiums zum Flüchtlingsschutz", veranstaltet vom UNHCR Berlin am 21. und 22.06. 2004, wollen wir der Öffentlichkeit vermitteln, daß die Situation in Deutschland sich dahin entwickelt hat, daß Flüchtlingen keine andere Wahl mehr bleibt als sich in selbstorganisierte Flüchtlings- und Schutzlager zu flüchten. Hier erinnern wir an das große Protest- und Schutzzeltlager von mehreren hundert Roma-Familien im Jahr 2002 in Nordrhein-Westfalen, das aus der gleichen Not heraus entstand.

Schon in der Vorbereitung der Protestaktion werden wir durch die Berliner Behörden behindert. Während die Versammlung nicht unterbunden werden kann, verweigern uns die zuständigen Behörden das Aufstellen der Zelte, wogegen wir nun Klage eingereicht haben.

Wir laden Sie herzlich ein, uns während der vier Tage auf dem Gendarmenmarkt zu besuchen und über den Protesthungerstreik und die Hintergründe, die uns zu dieser Aktion veranlassen, zu berichten.

mit freundlichen Grüßen
i.N. des Streikkomitees:                                                                                   

Hamburg, 16.06.2004

Tchedré Djibril Gafar (0179-80 32 437)
Aboubakar M. Tadjidini
Tchakpedeou Ourobou
Nicolas Hounkpati




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Kontakt: Georg Classen - Divi Beineke