Infoseite Zuwanderungsgesetz und Anti-Terror-Gesetze
Zusatzinfo 37
Erstellt: 21.03.2005


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Verschiebebahnhof AsylbLG <--> Hartz IV auf dem Rücken der betroffenen Ausländer


In der Praxis ist durch die Änderung des   § 1 Abs. 1 Nr. 3 AsylbLG ein beispielloses Zuständigkeitschaos entstanden. Die Sozialämter verwiesen die betroffenen Ausländer rechtswidrig an die Jobcenter, wo diese vielfach vielfach überhaupt keine Leistungen mehr erhalten, oder bereits ausgezahlte Leistungen rechtswidrig zurückgefordert werden.

In der Praxis wurden seit 1.1.2005 an Ausländer mit Aufenthaltsbefugnis aufgrund einer Altfallregelung von den Jobcentern vielfach - trütz fehlender Zuständigkeit - Leistungen nach SGB II bewilligt. Inzwischen werden diesen leistungen - was ebenfalls rechtswidrig ist - zurückgefordert (Verstoß gegen die Vertrauensschutzregelung des   § 45 Abs. 2 SGB X; stattdessen müssten behördeninterne Erstattungsansprüche geltend gemacht werden, § 105 SGB X).

Andere Anträge werden nach monatelanger Bearbeitungsdauer einfach abgelehnt, anstatt die Antragsteller von vorneherein richtig zu beraten, bzw. die beim Jobcenter gestellen Anträge an die Sozialämter weiterzuleiten, § 16 SGB I.

Die betroffenen Ausländer bleiben in diesem Fall über Monate ganz ohne Leistung. Auch eine Nachzahlung werden verweigert, da keiner für die Leistung zuständig sein will. Wenn der Ausländer seinen Antrag (auf Hinwesie des Sozialamts...) beim falschen Amt (beim Jobcenter...) gestellt hat, dann hat er eben Pech gehabt, auch wenn ihm keiner gesagt hat, wer da wirklich zuständig ist...

Die Berliner Senatssozialverwaltung sah sich bereits veranlasst, die Jobcenter zu bitten, das durch den mit dem Zuwanderungsgesetz geänderten § 1 Abs. 1 Nr. 3 AsylbLG verursachte Zuständigkeitschaos nicht weiter auf den Rücken der betroffenen Ausländer auszutragen und Erstattungs- und Zuständigkeitsprobleme stattdessen behördenintern zu klären, siehe

http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/SenSoz_Zust_AendG.pdf


Zur Abgrenzung des Leistungsanspruchs AsylbLG <--> SGB II/SGB XII
vor und nach Inkraftreten des Änderungsgesetzes vgl.

http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Seiten_aus_Ru-106.pdf

(Auszug aus: Leitfaden "Sozialleistungen für MigrantInnen und Flüchtlinge", Georg Classen, Februar 2005, 212 Seiten, Hrsg. und Bestellanschrift Flüchtlingsrat Niedersachsen,
http://www.nds-fluerat.org
Versand gegen 5.- Spende + Porto)




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Kontakt: Georg Classen - Divi Beineke