Infoseite Zuwanderungsgesetz und Anti-Terror-Gesetze
Zusatzinfo 39
Erstellt: 21.03.2005


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Kettenduldungen und Arbeitsverbote auch bei Rot-Grün
NRW hält an der Kettenduldung fest - Flüchtlinge in NRW verlieren reihenweise die Arbeit


Besonders katastrophal ist seit Inkraftreten des Zuwanderungsgesetzes die Lage der geduldeten Flüchtlinge in NRW. Das Innenministerium NRW hat die ohnehin schon restriktiven Anwednungshinweise von Bundesinnenministeer Schily inzwischen durch eigene Auslegungen ergänzt, die unmissverständlich vor allem eines klar machen: Die Kettenduldung soll bleiben, der Übergang in die Aufenthaltserlaubnis verhindert werden! Auch die Aufenthaltsverfestigung von Flüchtlingen mit humanitärem Aufenthalt (Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 3 und 4 AufenthG) soll verhindert werden, soweit irgend möglich, siehe dazu den NRW-Erlass
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/NRW_Erlass_Kettenduldung.pdf

Hinzu kommt: Seit durch das Zuwanderungsgesetz die Zuständigkeit für die Arbeitserlaubnis von den Arbeitsagenturen zu den Ausländerbehörden gewechselt ist, gibt es in NRW, aber auch anderswo vor allen eines:

"Erwerbstätigkeit nicht gestattet"

lautet der Stempel, mit denen vielen seit Jahren erwerbstätigen Flüchtlingen die Weiterarbeit von einem auf den anderen Tag verboten wird. Auch ihr durch Beiträge erworbenener Arbeitslosengeldanspruch wird ihnen durch das Verbot der Ausländerbehörde entzogen - sie sind für den Arbeitsmarkt ja nicht mehr verfügbar. Stattdessen gibt es vielfach nur noch Fresspakete oder Gutscheinen nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes.




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Kontakt: Georg Classen - Divi Beineke