Infoseite Zuwanderungsgesetz und Anti-Terror-Gesetze
Zusatzinfo 5
Erstellt: 25.10.2002


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Abschiebeflüge Kosovo, Belgrad, Westafrika am 28.10. und 06., 07, und 08.11 geplant

Abschiebeflüge Kosovo, Belgrad, Westafrika am 28.10. und 06., 07, und 08.11 geplant

Wie wir aus mehreren beteiligten Ausländerbehörden bzw. Innenministerien
erfahren haben, sind für die nächste und übernächste Woche mindestens
vier komplette Charter für Sammelabschiebeflüge geplant, alle ab
Flughafen Düsseldorf:

o am Montag 28.10.02 frühmorgens eine vom BGS organisierte
Massenabschiebung (eine große Maschine mit ca. 200 Plätzen), an der vor
allem die kleineren Bundesländer (Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz,
Hamburg, Berlin, Bremen, Ostdeutschland) beteiligt sind, ab Flughafen
Düsseldorf nach Pristina/Kosovo

o am Mittwoch 06.11.02 (mittags) eine von NRW organisierte
Massenabschiebung vom Flughafen Düsseldorf nach Belgrad, an der auch
Niedersachsen und Hessen beteiligt sind
(dieser Abschiebecharter findet regelmäßig alle 14 Tage statt!)

o am Donnerstag 07.11.02 (mittags) eine von NRW organisierte
Massenabschiebung vom Flughafen Düsseldorf nach Pristina/Kosovo, an der
auch Niedersachsen und Hessen beteiligt sind
(dieser Abschiebecharter findet regelmäßig alle 14 Tage statt!)

o voraussichtlich am Freitag 08.11.02 eine Massenabschiebung vom
Flughafen Düsseldorf nach Accra/Ghana (Sammelabschiebung für Angehörige
diverser westafrikanischer Staaten)
(dieser Abschiebecharter findet in der Regel ebenfalls alle 14 Tage statt!)

Bayern und Ba-Wü organisieren in der Regel eigene Abschiebecharter,
zuletzt am Mo 21.10.02 ab München nach Pristina/Kosovo.

****

>>> bei den Kosovo-Abschiebeflügen muss immer damit gerechnet werden,
dass auch gefährdete Angehörige ethnischer Minderheiten "versehentlich"
oder mit der Begründung abgeschoben werden, es handele sich um
Straftäter. In so einem Fall Rechtschutz beantragen und den UNHCR
einschalten (Tel. 030-202202-00)!

>>> polizeiliche Festnahmen auf Vorrat zwecks Durchführung der
Abschiebung (ohne unverzügliches Herbeiführen eines richterlichen
Haftbeschluss durch die Polizei) - wie bislang in Berlin regelmäßig
praktiziert - sind nach der neuesten Rspr. des Bundesverfassunggerichtes
unzulässig, hier wäre ggf. Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung zu
stellen, vgl dazu auch den Beitrag von RA Jung unter
http://www.proasyl.de/texte/mappe/2002/69/1.pdf

>>> bei den Kosovo-Abschiebungen mit der Air Bosna
http://www.airbosna.ba
 (Charter mit ca 100 Plätzen) sind ca. 10-15 private bosnische "Sicherheitskräfte" an Bord. Während Air Bosna Flügen
aus Berlin sollen den Flüchtlingen Handys abgenommen und nach der
Landung nicht zurückgegeben worden sein - unklar ob zur Finanzierung der
Abschiebekosten oder ob die Handys in private Taschen der Air
Bosna-Leute wandern. In Pristina sind Leute vom dort eigens zu diesem
Zweck stationierten deutschen BGS präsent, um die Flüchtlinge "in
Empfang" zu nehmen.

>>> zu den Abschiebungen nach Belgrad, von denen zumeist Roma betroffen
sind, siehe auch die Presseerklärungen des Flüchtlingsrates Berlin vom
16.09.02 und vom 09.06.02
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/presseerklaerungen.php



BITTE UM MITARBEIT:

o Die uns zugehenden Abschiebeflugtermine sind nicht immer gesichert,
teils auch unvollständig. Ich bitte daher sofort um Nachricht, sobald
geplante Abschiebeflüge bekannt werden - möglichst per e-mail an
georg.classen@berlin.de

o Berichte über die näheren Umstände der Abschiebeflüge, beteiligte
Fluggesellschaften, Umstände der Festnahmen, betroffene Menschen
(Minderheiten, Kranke, Kinder etc.), Protestaktionen etc. sind ebenfalls erwünscht!



WEITERE INFOS ZU DEN ABSCHIEBEFLÜGEN:

o Der Kosovo-Abschiebeflugplan
o zu den Abschiebeflügen Berlin - Pristina
o zu den Abschiebeflügen Düsseldorf - Pristina
o Wer ist konkret gefährdet? Beispiel Berlin
o Welche Perspektiven gibt es für die Betroffenen? Asylanträge und Bleiberechtsregelungen
o Links - aktuelle Infos zur Lage im Kosovo (UNHCR u.a.)
o allgemeine Infos zu Abschiebeflügen



O DER KOSOVO-ABSCHIEBEFLUGPLAN:

Offenbar gibt es derzeit wöchentlich immer bis zu 3 Abschiebeflüge nach Pristina:

o unregelmäßig ab Söllingen bei Baden-Baden
http://www.baden-airport.de

o regelmäßig 14tägig DONNERSTAGS von Düsseldorf
http://www.flughafen-duesseldorf.de

o unregelmäßig von weiteren Orten:
ab Berlin-Schönefeld -
http http://www.berliner-flughaefen.de
oder ab München -
http://www.flughafen-muenchen.de
oder ab Hahn - Regionalflughafen im Hunsrück/Rheinland-Pfalz
http://www.hahn-airport.de
 - u.a. am 11.05 und 27.07.01, ... oder ab Düsseldorf ...



O ABSCHIEBEFLÜGE BERLIN-PRISTINA

Bei problematischen Abschiebefällen:
Flughafensozialdienst Berlin-Schönefeld: Tel 030-6091-5750, -5752, Fax
-5753.

Die Air-Bosna
http://www.airbosna.ba
ist eine ganz kleine Gesellschaft
mit nur drei Flugzeugen, davon eines mit acht, eines mit 46 und eines
mit 116 Sitzen. Sitz der Gesellschaft ist Sarajewo, es gibt auch ein
Büro in Frankfurt/M (069-97206631/32).

Zu den Festnahmen etc. siehe auch weiter unten. Die Festnahmen in Berlin
erfolgten bsilang ab Beginn des Vortages, zumeist Donnerstags sehr früh
morgens. Obwohl um diese Zeit problemlos Richter erreichbar wären werden
die Betroffenen, darunter möglicherweise Kinder, offenbar allein aus
polizeilicher Eigenmacht in Polizeihaft (offenbar im Polizeipräsidium
Berlin Tempelhofer Damm) festgehalten - Freiheitsentziehungen die nach
der neustens Rspr. des BVerfG verfassungswidrig sind (Verstoß gegen
Artikel 104 Grundgesetz)!


O ABSCHIEBEFLÜGE MÜNCHEN - PRISTINA

Bei problematischen Abschiebeffällen:
Flughafensozialdienst Tel 089-97590933


O ABSCHIEBEFLÜGE DÜSSELDORF - PRISTINA

Bei problematischen Abschiebeffällen:
Forum Flughäfen in NRW Abschiebungsbeobachtung Uli Sextro, Gabelsberger
Strasse 2,
47441 Moers, T.: 02841/ 100-179, Fax: -100-180, Mobil: 0160/ 7086403,
Email:
u.sextro@kirche-moers.de
(Mitteilung vom Dezember 2001).

Das Forum Flughäfen in NRW (FfiNW) teilte mit, dass am Flughafen
Düsseldorf eine neue Stelle zur Beobachtung von Abschiebungen
eingerichtet wurde, die u.a. vom amnesty international, AK Asyl NRW, der
Evangelischen Kirche im Rheinland, dem Katholischen Büro NRW, PRO ASYL
und dem UNHCR (Nürnberg) getragen wird.

Der für Sammelabschiebungen übliche Terminal ist F (= Fracht).


O KSV- "KOSOVO FLIGHTS" ?

Die Fluggesellschaft "KSV" bzw. "Kosovo Flights" scheint real nicht zu
existieren, sie ist jedenfalls weder in den Homepages der Flughäfen noch
sonstwo verzeichnet. Zumindest die Abschiebungen von Berlin hat die
(real existierende) "Air Bosna" durchgeführt. Bei "KSV" bzw. "Kosovo
Flights" könnte es sich möglicherweise nur um ein Kürzel für
Abschiebeflüge und Flüge "freiwilliger" Rückkehrer handeln.



O "FREIWILLIGE" RÜCKKEHRERINNEN-FLÜGE.

Neben den Abschiebeflügen laufen noch eine Reihe sogenannter
"freiwillige" RückkehrerInnen-Flüge. Diese werden von IOM kordiniert.
"Freiwillig" bedeutet zumindest in Berlin, dass die Betroffenen durch
Arbeitsverbot und vollständige Streichung der Sozialhilfe zur Teilnahme
genötigt werden. Wer sich nicht für einen solchen Flug anmeldet, wird
aus dem Wohnheim exmittiert und obdachlos ausgesetzt, ausgehungert und
erhält keinerlei medizinische Versorgung mehr.



O WER IST KONKRET GEFÄHRDET? BEISPIEL BERLIN


o Wer ist konkret gefährdet?  

In Berlin sieht die Praxis der Ausländerbehörde derzeit offenbar so aus,
dass Flüchtlinge noch nicht unmittelbar gefährdet sind, die noch im
Besitz einer Duldung sind. Wer per Grenzübertrittsbescheinigung eine
(erste) Ausreisefrist gesetzt bekommen hat, ist innerhalb dieser Frist
ebenfalls noch nicht gefährdet. Sobald diese Frist aber abläuft oder die
Grenzübertrittsbescheinigung verlängert bzw. ein neuer Vorsprachetermin
vermerkt wurde mit dem ausdrücklichen Hinweis auf der
Grenzübertrittsbescheinigung, dass dieses KEINE Verlängerung der
Ausreisefrist bedeutet, KANN (muss aber nicht!!!) eine Festnahme zu
Hause oder auf der Behörde zwecks Abschiebung erfolgen. Oft sind die
Grenzübertrittsbescheinigungen auf den Vortag des geplanten
Abschiebeflugs befristet.

Im Falle von der Rückkehr entgegenstehenden Hindernissen (Krankheit,
Obdachlosigkeit, Angehörige von Minderheiten etc.) sollte gegen die
Abschiebung einstweiliger Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht beantragt
werden, siehe dazu auch die unten angehängten Links. Zu prüfen ist ggf.
auch die Möglichkeit eines Asylantrags.


o Zur Abschiebepraxis bei laufendem Rechtschutzverfahren:

Personen mit einer Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB) ohne echte
Ausreisefrist (vgl. die obigen Hinweise "Wer ist konkret gefährdet?"),
die versuchen mit einem beim Verwaltungsgericht (VG) anhängigem
Rechtsschutzverfahren ihre Abschiebung zu verhindern, müssen ihre
VG-Kammer anrufen und fragen, ob die Ausländerbehörde (= das
Landeseinwohneramt = LEA) gegenüber dem Gericht die "Zusicherung" (= die
generelle Zusicherung der Berliner Ausländerbehörde gegenüber dem
Berliner Verwaltungsgericht, für die Dauer eines laufenden
Rechtsschutzverfahrens gegen eine geplante Abschiebung bis zu einer
Entscheidung des Gerichts nicht abzuschieben) im vorliegenden
Rechtsschutzverfahren "befristet" hat und wenn ja auf welches Datum.

Aus einer solchen dem Gericht zugegangenen "Befristung" der Zusicherung
der Ausländerbehörde (z.B. auf den 25.01.01) kann man dann erschließen,
ob eine (negative) VG-Entscheidung, Festnahme und Abschiebung drohen.
Bei einer Befristung z.B. auf den 25.01 droht die Abschiebung ggf. am
Freitag 26.01.01, Konkrete Festnahmegefahr besteht in diesem Fall
zwischen Mittwoch 24.01. abends 24.00 Uhr und Freitag 26.01.01 ca. 11
Uhr. D.h. der Kläger wäre dann trotz seines laufenden
Rechtsschutzverfahrens ab dem 25.01. nicht mehr vor Festnahme und
Abschiebung sicher. Das Gericht wäre durch die "Befristung der
Zusicherung" gezwungen, vor oder bis zum 25.1. zu entscheiden. Derartige
Befristungen der Zusicherung sind z. Zt. ein untrügliches Zeichen, daß
von der Ausländerbehörde entsprechend (z.B. auf den Folgetag)
terminierte Abschiebungen vorgesehen sind! Nur wenige VG-Kammern teilen
den Antragstellern von sich aus mit, daß eine Befristung der Zusicherung
vom LEA gekommen ist, zumeist erfährt man dies nur auf ausdrückliche Nachfrage.



O WELCHE PERSPEKTIVEN GIBT ES FÜR DIE BETROFFENEN?

Außer Rechtschutzanträgen gegen eine geplante Abschiebung kommt ggf.
noch ein Asylantrag in Frage. Für viele der in Berlin lebenden
Kosovo-Flüchtlinge wäre dies ein Erstantrag.

Soweit Flüchtlinge nicht unter eine der folgenden Bleiberechtsregelungen
fallen, weil:

o sie bisher überhaupt keine Chance hatten sich eine Arbeit zu suchen
wegen eines ausländerrechtlichen Arbeitsverbotes (oder dadurch gar ihre
Arbeit wieder verloren haben!),

o sie bisher aufgrund der Arbeitsmarktlage und der Vorrangprüfung
überhaupt keine Chance hatten  eine Arbeitserlaubnis zu erhalten,

o sie wegen Krankheit, Behinderung, Schwangerschaft oder als
Alleinerziehende mit kleinen Kindern nicht arbeiten können,

o sie als Alleinerziehende oder Familien mit mehreren Kindern zwar eine
Arbeit haben, diese aber mangels Kindergeld, wegen der Anzahl der Kinder
(vgl dazu § 22 Abs. 4 BSHG) ergänzende Sozialhilfe benötigen oder wegen
der Gefährdung der geordneten Erziehung der Kinder (vgl. dazu §§ 18 Abs.
1 BSHG) nicht oder en nicht in höherem Umfang arbeiten können,

ist zu fordern, dass diese Personenkreise ebenfalls in diese
Bleiberechtsregelungen einbezogen werden! Der diskriminierende
Ausschluss von Kranken, Behinderten und Familien mit Kindern ist
verfassungsrechtlich äußerst fragwürdig! Problematisch ist auch der
Ausschluss von Personen, die bisher ohne jede Chance waren sich eine
Arbeit zu suchen.

Dass auf politischen Druck hin auf Landesebene Nachbesserungen möglich
sind, z.B. zur Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis "auf Probe" sowie
einer Arbeitsberechtigung zur Arbeitssuche, zeigen die Regelungen zur
Umsetzung der Altfallregelung 1999 in Berlin und zur Umsetzung der
Bleiberechtsregelungen 2001 für Flüchtlinge aus dem ehem. Jugoslawien
in Mecklenburg-Vorpommern.


Die Bleiberechtsregelungen im Wortlaut:

o Bleiberechtsregelung von 10.5.01 für Angehörige der BR Jugoslawien
einschl. Kosovo, die seit mindestens 15.02.1995  hier sind und seit
mindestens 2 Jahren arbeiten, Wortlaut der Regelung
http://www.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/imk/2001/012_2001.htm

o Bleiberechtsregelung von 15.2.01 für Bosnier, die seit mindestens 6
Jahren hier sind und seit mindestens 2 Jahren arbeiten, Wortlaut der
Regelung und des vorerst bis Juli 2001 geltenden Abschiebestopps für
erwerbstätige Kosovo-Flüchtlinge
http://www.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/imk/2001/006_2001.htm

o Bleiberechtsregelungen vom Nov. 2000 für traumatisierte Bosnier (sowie
für kleinere weitere Gruppen auch aus dem Kosovo) über
http://www.bundesauslaenderbeauftragte.de/aktuell/index.stm

o Bleiberechtsregelungen Baden-Württemberg vom Januar 2001 für seit
mindestens 2 Jahren erwerbstätige von ihrem Arbeitgeber dringend
benötigte Flüchtlinge aus allen Teilen Jugoslawiens, Wortlaut über
http://www.innenministerium.baden-wuerttemberg.de

o Wortlaut der Bleiberechtserlasse auch über
http://www.fluechtlingsrat-nrw.de




LINKS - HINTERGRUNDINFOS ZUR LAGE IM KOSOVO (UNHCR U.A.)


AKTUELLE DOKUMENTE  ZUM KOSOVO

ECOI - Herkunftsländerdatenbank
http://www.ecoi.net
Umfassende Datenbank mit zahlreichen Dokumenten zu allen Herkunftsländern

UNHCR
http://www.unhcr.de/soeuropa/soeuropa.htm
Kosovo-Dokumente des UNHCR

Informationsstelle der Deutschen Caritas und Diakonie in Pristina
http://www.cvizk.de
sehr informativ die "Berichte" sowie die unter "Suche A-Z" erhältlichen
Infos zur sozialen und politischen Lage im Kosovo

Schweizerische Flüchtlingshilfe - SFH -
http://www.sfh-osar.ch
Berichte u.a. zur Situation der ethnischen Minderheiten in Kosova



ZUR MEDIZINISCHEN VERSORGUNG IM KOSOVO

zur Behandelbarkeit einzelner Krankheiten siehe die Dokumente unter
"Suche A-Z" bei
http://www.cvizk.de



ORGANISATIONEN

UNMIK - UN Zivilverwaltung im Kosovo
http://www.unmikonline.org

OSZE im Kosovo
http://www.osce.org/kosovo

reliefweb
http://www.reliefweb.int

UNHCR in Bosnien-Herzogowina
http://www.unhcr.ba



KINDERGELD

zu Beantragung von Kindergeld für alle in Deutschland mit
Aufenthaltsgestattung oder Duldung verbrachte Zeiten als Arbeitnehmer -
auch noch nach Rückkehr und noch rückwirkend bis 1998 möglich (Ansprüche
aufgrund dt.-jug. Sozialabkommen)!
http://www.bndlg.de/~wplarre/kindergeld1-010316.htm



ALLGEMEINE INFOS ZU ABSCHIEBEFLÜGEN

Aktionsbündnis gegen Abschiebungen Rhein-Main
zahlreiche aktuelle Infos zu Aktionen gegen Abschiebungen, sehr gute
bundesweite und internationale Linksammlung!
http://www.aktivgegenabschiebung.de

Infos zu den Abschiebeflügen der Lufthansa, KLM, British Airways,
Iberia, ...
http://www.deportation-alliance.com

Abschieberechtsinfo für Piloten und Flugpersonal auf der Website von Cockpit
http://www.vcockpit.de/magazinarchiv_artikel.php?artikel=84

Hinweise für Menschen, die von einer Flugabschiebung bedroht sind
http://www.deportation-class.com/shop/index.html

Homepage für den im Mai 1999 auf dem Lufthansa Flug 558 durch BGS-Gewalt
umgekommenen Flüchtling Aamir Ageeb - mit aktuellen Infos zu den
Ermittlungen gegen den BGS
http://www.Aamir-Ageeb.de.vu

Zahlen usw. zu Luftabschiebungen im Jahr 2000
BT-Drs 14/5734 v. 30.3.01
http://dip.bundestag.de/btd/14/057/1405734.pdf

Zahlen usw. zu Luftabschiebungen und Charter Jan bis Nov 2001 - BT-Drs
14/7951 v. 03.01.02
http://dip.bundestag.de/btd/14/079/1407951.pdf

Fesselungsmethoden bei Luftabschiebungen- BT-Drs 14/7904 v. 18.12.01
http://dip.bundestag.de/btd/14/079/1407904.pdf


******
Georg Classen  , Flüchtlingsrat Berlin, Georgenkirchstr 69-70, 10249 Berlin
Tel ++49-30-24344-5762, FAX ++49-30-24344-5762
E-mail: georg.classen@berlin.de
http://www.fluechtlingsrat-berlin.de




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Kontakt: Georg Classen - Divi Beineke