Infoseite Zuwanderungsgesetz und Anti-Terror-Gesetze
Zusatzinfo 3
Erstellt: 18.10.2002


Zur Hauptseite | Projekt durchsuchen | zurück

So 20.10. ab 11 Uhr: Roma demonstrieren vor SPD-Koalitionsparteitag
in Berlin-Neukoelln fuer Bleiberecht
(+Auszug aus der Koalitionsvereinbarung 2002 SPD-Grüne)


- Siehe auch: Residenzpflicht: Polizei verhindert Roma-Demonstration bei Gruenem Parteitag in Bremen / Kundgebung am Sonntag um 11 Uhr beim SPD- Parteitag in Berlin -

FLÜCHTLINGSRAT BERLIN
Georgenkirchstr 69-70, D 10249 Berlin
Telefon: ++49-30-24344-5762, Fax: ++49-30-24344-5763
mail: buero@fluechtlingsrat-berlin.de
internet: http://www.fluechtlingsrat-berlin.de
Berlin, den 18. Oktober 2002


FLÜCHTLINGSRAT BERLIN UNTERSTÜTZT FORDERUNGEN DER ROMA-FLÜCHTLINGE FÜR
EIN BLEIBERECHT
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/presseerklaerungen.php#72

KUNDGEBUNG GEGEN DROHENDE ABSCHIEBUNG NACH JUGOSLAWIEN

Am Sonntag, den 20. Oktober 2002 werden mehrere hundert Roma-Flüchtlinge
aus Serbien, Montenegro und dem Kosovo anlässlich des
SPD-Koalitionsparteitags
http://www.spd.de/servlet/PB/menu/1023169/index.html

von 11.00 - 14.00 Uhr
vor dem ESTREL-Hotel in Berlin-Neukölln
Sonnenallee 225, Ecke Ziegrastr, S-Bahn Sonnenallee,
http://www.estrelcc.de

für ein gesichertes Bleiberecht demonstrieren.


Seit dem 27. April 2002 demonstrieren 500 Roma-Flüchtlinge aus
Jugoslawien und dem Kosovo in einem beispiellosen Protestzug ein
dauerhaftes Bleiberecht. Trotz teils über zehnjährigen Aufenthalts mit
ihren Familien in Deutschland besitzen die Roma nur Bescheinigungen über
ihre "Duldung", womit ihnen in der Regel eine Arbeitserlaubnis und damit
auch eine Aufenthaltserlaubnis nach den bisherigen Altfallregelungen für
langjährig hier lebende Flüchtlinge verwehrt wurde. Anfang Juni machten
sie bei ihrer ersten Protestaktion in Berlin ihre Forderungen
öffentlich. Seit vier Monaten leben sie in einem Protestcamp in
Düsseldorf.

Der Flüchtlingsrat Berlin unterstützt in diesem Zusammenhang die
Kampagne "HIER GEBLIEBEN! RECHT AUF BLEIBERECHT" von PRO ASYL für eine
bundesweite Bleiberechtsregelung für alle Flüchtlinge, die als Familien
mit Kindern mehr als 3 Jahre bzw. als Alleinstehende länger als 5 Jahre
mit Kettenduldungen hier leben. Die Bleiberechtskampagne wird bundesweit
von Flüchtlingsräten, Wohlfahrtsverbänden und Kirchen unterstützt. Zur
Kampagne siehe auch
http://www.proasyl.de

Die Roma-Flüchtlinge wehren sich gegen die drohende Abschiebung in die
Bundesrepublik Jugoslawien und den Kosovo, die nach Unterzeichnung eines
neuen Rückführungsabkommens zwischen den Innenministern der BRD und der
BR Jugoslawien am 16.09.02 noch beschleunigt werden soll. Auch in Berlin
wurden langjährig hier lebende Romafamilien zur Ausreise aufgefordert
und teilweise bereits abgeschoben. In Berlin leben 15000 geduldete
Flüchtlinge aus Bosnien, Kosovo und Serbien/Montenegro, die Mehrzahl von
ihnen sind Roma.

Die Abschiebungen werden der Lage der Roma in Serbien, Montenegro,
Bsonien und dem Kosovo in keiner Weise gerecht. Roma leben dort unter
zumeist erbärmlichen Umständen unterhalb eines menschenwürdigen Niveaus.
Berichte internationaler Organisationen wie UNHCR, UNMIK und amnesty
international stimmen darin überein, dass Roma in der BR Jugoslawien, im
Kosovo und in Bosnien keinen ausreichenden Zugang zu Wohnung,
Gesundheitsversorgung, Bildung, Arbeit und Rechtschutz haben Opfer
rassistischer Gewalttaten und Diskriminierungen werden und im Kosovo nur
in militärisch geschützten Enklaven leben können.

Die Roma-Familien haben in Deutschland ihre Heimat gefunden. Kinder und
Jugendliche, viele von ihnen hier geboren, fühlen sich hier zu Hause und
haben eine schulische und berufliche Ausbildung begonnen oder
abgeschlossen. Sie sprechen deutsch und romanes, aber kein
serbokroatisch oder albanisch. Eine Abschiebung würde bedeuten, sie in
eine Situation absoluter Perspektivlosigkeit zurückzustoßen.


Der Flüchtlingsrat Berlin fordert die Bundesregierung erneut auf, noch
vor Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes am 01.01.2003 eine
GROSSZÜGIGE UND WIRKSAME BUNDESWEITE BLEIBERECHTSREGELUNG FÜR GEDULDETE
FLÜCHTLINGE zu ermöglichen, die das Recht auf Arbeit erst gewährt, statt
es vorauszusetzen.

Der Flüchtlingsrat hatte im Vorfeld der Koalitionsverhandlungen Briefe
an die Berliner Bundestagsabgeordneten und an die innenpolitischen
Sprecher der SPD mit der Bitte um Unterstützung einer solchen
Bleiberechtsreglung geschickt. Die nunmehr vorliegende
KOALITIONSVEREINBARUNG ergeht sich im Bereich Flüchtlings- und
Migrationspolitik in Allgemeinplätzen, zählt Maßnahmen auf die im
Zuwanderungsgesetz bereits geregelt sind und mündet der Aussage, dass
"die Ausreisepflicht von Nicht-Bleibeberechtigten konsequent
durchgesetzt wird". Im Unterschied zur Koalitionsvereinbarung von 1998
ist keine Aussage zur Notwendigkeit einer Bleiberechts- bzw.
Altfallregelung enthalten (sh. Anlagen).

Nun liegt es am SPD-Bundesparteitag, hierzu Stellung zu nehmen und
entsprechend initiativ zu werden. Mit der Befürwortung einer wirksamen,
bundesweiten Bleiberechtsregelung auch für langjährig geduldete Roma
Flüchtlinge in der Bundesrepublik würden die Delegierten des
SPD-Bundesparteitages nicht zuletzt auch der besonderen historischen
Verantwortung Deutschlands im Hinblick auf die Ermordung von über
500.000 Roma und Sinti in Deutschland und Osteuropa durch die Nazis
gerecht werden.  

Der Flüchtlingsrat Berlin begrüßt den Beschluss des Berliner
Abgeordnetenhauses vom 26.09.02 zu einer Initiative des Innensenators
für ein Bleiberecht für Roma auf Bundesebene
Wortlaut siehe
http://www.parlament-berlin.de/adis/citat/VT/15/DruckSachen/d150353.pdf
Dies muss auf Landesebenevon einem sofortigen Abschiebestopp begleitet werden.


Flüchtlingsrat Berlin
18. Oktober 2002



für Nachfragen zur Roma-Aktion:
Dzoni Sichelschmidt 0178-2836880

zur Roma-Protestkarawane für ein Bleiberecht in Düsseldorf siehe auch:
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/roma_ddorf.html


Hintergrundinfos zu Geschichte und aktueller Lage der Roma:

Appell: Roma und Ashkali aus dem Kosovo weiter Schutz gewähren!
http://www.gfbv.de/voelker/europa/roma_appell.htm

Sinti und Roma - Basisfakten im Überblick
http://www.gfbv.de/voelker/europa/roma.htm


**********

(Auszug aus der Koalitionsvereinbarung 2002 SPD-Grüne)

VIII. SICHERHEIT, TOLERANZ UND DEMOKRATIE

Rechts- und Innenpolitik

Freiheit, Sicherheit und Recht gehören zusammen. Jeder Mensch hat das
Recht auf Freiheit und Sicherheit (Art. 6 EU-Grundrechte-Charta) in
Deutschland, in Europa und weltweit. Sicherheitsgefühl und Schutz vor
Übergriffen, vor Verbrechen und vor Terror steht allen zu - und nicht
nur denjenigen, die sich privaten Schutz kaufen können. Wir setzen uns
hierfür mit einem breiten Spektrum von Initiativen ein - von der
geistig-politischen Auseinandersetzung und anderen Präventionsstrategien
bis hin zur Ausschöpfung aller rechtsstaatlich verfügbaren Mittel für
Polizei und Sicherheitsbehörden.

Die Förderung von Toleranz, die Achtung der Rechte von Minderheiten und
die Selbstbestimmung der Menschen sind Leitziele unserer Politik. Wir
gestalten Ein-wanderung, schützen Flüchtlinge und fördern Integration.

Demokratie lebt von Einmischung und gesellschaftlichem Engagement. Wir
wollen die politischen Beteiligungsrechte erweitern, die Bürgerrechte
ausbauen und gezielt Diskriminierungen beseitigen. Wir werden die
Modernisierung des Staates mit dem Ziel der Entbürokratisierung,
Bürgerfreundlichkeit und Transparenz fortsetzen. Wir stehen für eine
moderne Form des Föderalismus mit klaren Regelungen von Ver-antwortung
und Zuständigkeit.


Das Jahrzehnt der Integration

Wir werden das Zuwanderungsgesetz zügig im Sinne seiner Zielsetzungen
umsetzen und uns dafür einsetzen, dass die Anwendungshinweise und
Verwaltungsvorschriften den humanitären Zielsetzungen und den neuen
flüchtlingsrechtlichen Aner-kennungskriterien des Gesetzes voll
entsprechen. Zugleich werden wir dafür sorgen, dass die Ausreisepflicht
von Nicht-Bleibeberechtigten konsequent durchgesetzt wird. Nach zwei
Jahren werden wir gemeinsam die Erfahrungen mit dem Zuwanderungsgesetz
auf der Grundlage eines Berichtes der Bundesregierung auswerten.

Unsere Integrationspolitik ist Querschnittspolitik. Zur
Integrationspolitik gehört auch ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht.
Wir werden die Anstrengungen fortsetzen, mit einer umfassenden
Integrationspolitik die Fehler und Versäumnisse der sog.
"Gastarbeiter-Ära" zu korrigieren. Mit dem Zuwanderungsgesetz haben wir
erstmals neu zuwandernden Ausländern und Aussiedlern gleichermaßen einen
Anspruch auf die erforderlichen Sprach- und Orientierungskurse gegeben.
Wir werden eine den Pflichten und Ansprüchen der Betroffenen
entsprechende und bedürfnisgerechte Ausstattung der Kurse einschließlich
Kinderbetreuung und sozialpädagogischer Begleitung gewährleisten.
Darüber hinaus werden wir uns auch um die nachholende Integration von
bereits in Deutschland lebenden Migrantinnen und Migranten und von
Ausländern mit humanitären Aufenthaltsrechten bemühen. Die
Entwicklungschancen von Kindern und Jugendlichen, denen nach dem
Zuwanderungsgesetz ein Aufenthaltsrecht zusteht, werden wir besonders fördern.

Wir werden prüfen, welche humanitären Vorschläge aus dem Bericht der
Süssmuth-Kommission umgesetzt werden können. Zur Lösung humanitärer
Einzelfälle (ca. 500 pro Jahr) kann der Bundesminister des Innern in
Zusammenarbeit mit dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen
Flüchtlinge aus dem Ausland aufnehmen.

Zur Abwehr von Rechtsextremismus, Ausländerfeindlichkeit und
Antisemitismus werden wir die Handlungs- und Vorbeugungsstrategien für
Toleranz und gegen Gewalt weiter ausbauen - unter anderem zum Beispiel
im "Bündnis für Demokratie und Toleranz - gegen Extremismus und Gewalt"
einschließlich der Programme Civitas, Xenos und Entimon.


Interreligiöser und interkultureller Dialog

Die Bundesregierung wird den Dialog mit den großen christlichen Kirchen
sowie mit Juden und Muslimen fortführen und intensivieren. Den
interkulturellen und interreli-giösen Dialog verstehen wir als Teil der
Integrationspolitik und der Politischen Bildung.


Verstärkung der europäischen und internationalen Zusammenarbeit

Der europäische Raum der Sicherheit, der Freiheit und des Rechts muss
ent-sprechend den Beschlüssen von Tampere ausgebaut werden. Das umfasst
auch die weitere Harmonisierung der europäischen Flüchtlings- und
Einwanderungspolitik. Wir setzen uns dafür ein, dass diese auf hohen
menschen- und flüchtlingsrechtlichen Standards gründen. Die Zuwanderung
in die EU muss sinnvoll gesteuert werden. Die europäische Polizeibehörde
EUROPOL sollte zu einer mit Ermittlungsbefugnissen ausgestatteten
Gemeinschaftseinrichtung ausgebaut werden. Parallel dazu wird der Aufbau
der parlamentarischen und justiziellen Kontrolle sowie die Abschaffung
der Immunität der EUROPOL-Bediensteten angestrebt. Die bilaterale und
multilaterale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Terrorismus und
organisierter Kriminalität wird verstärkt.


*****

(Auszug aus der Koalitionsvereibarung 1998 SPD-Grüne)

6. EU-Initiativen

Wir setzen uns in der EU zur Stärkung der Inneren Sicherheit und zur
Gewährleistung der Bürgerrechte folgende Ziele:

* Harmonisierung der Asyl-, Flüchtlings- und Migrationspolitik
(Schwerpunkte: Be-kämpfung illegaler Einwanderung - insbesondere
Schleuserkriminalität -, gerechte Lastenverteilung unter
Berücksichtigung der Kommissionsvorschläge, nachhaltige Bekämpfung der Fluchtursachen).

* Schaffung einer EU-Charta der Grundrechte.


7. Integration

Wir setzen uns mit Nachdruck für eine gemeinsame europäische
Flüchtlings- und Migrationspolitik ein, die die Genfer
Flüchtlingskonvention und Europäische Menschenrechtskonvention beachtet.
Ziel der gemeinschaftsrechtlichen Regelung muß eine ausgewogene
Verantwortungs- und Lastenverteilung sein. Während der deutschen
Ratspräsidentschaft werden wir vorschlagen, die Kompetenz für alle
Fragen der Flüchtlings- und Migrationspolitik bei einem Mitglied der
Europäischen Kommission zu bündeln.

Wir erkennen an, daß ein unumkehrbarer Zuwanderungsprozeß in der
Vergangenheit stattgefunden hat und setzen auf die Integration der auf
Dauer bei uns lebenden Zuwanderer, die sich zu unseren Verfassungswerten bekennen.
Im Zentrum unserer Integrationspolitik wird die Schaffung eines modernen
Staatsangehörigkeitsrechts stehen. Dabei sind insbesondere zwei
Erleichterungen umzusetzen:

* Kinder ausländischer Eltern erhalten mit Geburt in Deutschland die
deutsche Staats-angehörigkeit, wenn ein Elternteil bereits hier geboren
wurde oder als Minderjähriger bis zum 14. Lebensjahr nach Deutschland
eingereist ist und über eine Aufent-haltserlaubnis verfügt.*

* Unter den Voraussetzungen von Unterhaltsfähigkeit und Straflosigkeit
erhalten einen Einbürgerungsanspruch

- Ausländerinnen und Ausländer mit achtjährigem rechtmäßigen Inlandsaufenthalt

- minderjährige Ausländerinnen und Ausländer, von denen wenigstens ein
Elternteil zumindest über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis verfügt
und die seit fünf Jahren mit diesem Elternteil in familiärer
Gemeinschaft in Deutschland leben

- ausländische Ehegatten Deutscher nach dreijährigem rechtmäßigen
Inlandsaufenthalt, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens
zwei Jahren besteht.

In beiden Fällen ist der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nicht
von der Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit abhängig.

Wir werden Einbürgerungen auch dadurch erleichtern und beschleunigen,
daß wir auf über-flüssige Verfahren verzichten.
Zur Förderung der Integration sollen auch die hier lebenden
Ausländerinnen und Ausländer, die nicht die Staatsangehörigkeit eines
Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen, das Wahlrecht in
Kreisen und Gemeinden erhalten.

Wir werden die im ausländerrechtlichen Vermittlungsverfahren nur
unzureichend umgesetzte Reform des eigenständigen
Ehegatten-Aufenthaltsrechtes zu Ende führen. Dazu werden wir die
allgemeine Wartefrist von vier auf zwei Jahre herabsetzen und die
Härtefallklausel so gestalten, daß unerträgliche Lebenssituationen der
Betroffenen angemessen berücksichtigt werden können. Im übrigen werden
wir den Novellierungsbedarf im Ausländergesetz mit Rücksicht auf
internationale Vereinbarungen überprüfen.

Die bisherige Anwendung des Ausländergesetzes hat in einer geringen Zahl
von Einzelfällen zu Ergebnissen geführt, die auch vom Gesetzgeber nicht
gewollt waren. Wir werden künftig alle gesetzlichen und administrativen
Möglichkeiten (§§ 32, 54, 30 Abs. 4 AuslG und die darauf bezogenen
Verwaltungsvorschriften) nutzen, in solchen Fällen zu helfen. Sollte
sich das geltende Recht als zu eng erweisen, werden wir eine Änderung
des § 30 Abs. 2 AuslG ins Auge fassen.

Die Dauer der Abschiebungshaft und des Flughafenverfahrens werden im
Lichte des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes überprüft. Wir wollen
gemeinsam mit den Ländern eine einmalige Altfallregelung erreichen. Wir
werden die Verwaltungsvorschriften mit dem Ziel der Beachtung
geschlechtsspezifischer Verfolgungsgründe überarbeiten.

* Protokollnotiz: Das in den Ziffern 5 und 6.1 des Antrages der Fraktion
der SPD "Neuregelung des Staatsange-hörigkeitsrechts" (Drs. 13/2833;
30.10.95) vorgesehene Ausschlagungsrecht entfällt.


10. Minderheitenrechte

Die neue Bundesregierung will Minderheiten schützen und ihre
Gleichberechtigung und gesellschaftliche Teilhabe erreichen. Niemand
darf wegen seiner Be-hinderung, Herkunft, Hautfarbe, ethnischer
Zugehörigkeit oder sexueller Orientierung als Schwuler oder Lesbe
diskriminiert werden. Dazu werden wir ein Gesetz gegen Diskriminie-rung
und zur Förderung der Gleichbehandlung (u. a. mit der Einführung des
Rechtsinstituts der eingetragenen Leben-spartnerschaft mit Rechten und
Pflichten) auf den Weg bringen. Die Empfehlungen des Europäischen
Parlaments zur Gleichberechtigung von Lesben und Schwulen werden berücksichtigt.

*****




zurück  |  Zurück zur Hauptseite

Kontakt: Georg Classen - Divi Beineke